Koalitionsvertrag 2021-2025

1. Soziale Gerechtigkeit – Kurzfassung
2. Klimaschutz und Energiewende – Kurzfassung
3. Ökologie und Umweltschutz – Kurzfassung
4. Wohnen und Stadtentwicklung – Kurzfassung
5. Mobilität – Kurzfassung
6. Bürger:innenbeteiligung – Kurzfassung
7. Stärkung der lokalen Wirtschaft – Kurzfassung
8. Digitalisierung – Kurzfassung
9. Sport und Kultur – Kurzfassung

Anhang – Langfassung
1. Soziale Gerechtigkeit und Integration
Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen
2. Klimaschutz
3. Ökologie
4. Wohnen und Stadtentwicklung
5. Mobilität
6. Bürger:innenbeteiligung
7. Wirtschaftsförderung
8. Digitalisierung
9. Kultur

Zukunft.Gemeinsam gestalten sozial, ökologisch, digital

Die Sozialdemokratische Partei Deutschland und Bündnis 90/Die Grünen in Castrop-Rauxel sind sich einig: wir werden eine soziale, ökologische und digitale Stadtentwicklung gemeinsam mit den Bürger:innen voranbringen. Dabei steht für uns der Mensch, seine Familie und sein Lebensumfeld im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es daher, die Stadtteile zu stärken, Infrastruktur vor Ort ist essentiell für das eigene Wohlfühlen in der eigenen Stadt. Gleichzeitig setzen wir starke Impulse für Klima-, Flächen- und Artenschutz, um unseren lokalen Anteil am Erreichen des Pariser 1,5-Grad-Ziels zu leisten und in dieser Ratsperiode entscheidend voranzubringen.

SPD und Grüne haben eine Vielzahl an gemeinsamen Vorhaben und Projekten vereinbart, die im Anhang als Bestandteil dieses Koalitionsvertrags im Einzelnen nachzulesen sind.

Der Koalitionsvertrag ist eine Einladung an die Bürger:innen dieser Stadt, sich aktiv an der Gestaltung einer guten Zukunft für unser Gemeinwesen zu beteiligen.

Im Folgenden liefern wir eine Zusammenfassung unserer Vorhaben für wesentliche Bereiche unserer Stadtgesellschaft. Ausführliches siehe Anhang nach der Zusammenfassung

Die Sozialdemokratische Partei Deutschland und Bündnis 90/Die Grünen in Castrop-Rauxel sind sich einig: wir werden eine soziale, ökologische und digitale Stadtentwicklung gemeinsam mit den Bürger:innen voranbringen. Dabei steht für uns der Mensch, seine Familie und sein Lebensumfeld im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es daher, die Stadtteile zu stärken, Infrastruktur vor Ort ist essentiell für das eigene Wohlfühlen in der eigenen Stadt. Gleichzeitig setzen wir starke Impulse für Klima-, Flächen- und Artenschutz, um unseren lokalen Anteil am Erreichen des Pariser 1,5-Grad-Ziels zu leisten und in dieser Ratsperiode entscheidend voranzubringen.
SPD und Grüne haben eine Vielzahl an gemeinsamen Vorhaben und Projekten vereinbart, die im Anhang als Bestandteil dieses Koalitionsvertrags im Einzelnen nachzulesen sind.
Der Koalitionsvertrag ist eine Einladung an die Bürger:innen dieser Stadt, sich aktiv an der Gestaltung einer guten Zukunft für unser Gemeinwesen zu beteiligen.
Im Folgenden liefern wir eine Zusammenfassung unserer Vorhaben für wesentliche Bereiche unserer Stadtgesellschaft. Ausführliches siehe Anhang nach der Zusammenfassung

Soziale Gerechtigkeit, Bildung und Teilhabe

• Wir stehen für gute und bezahlbare Kita und OGS Plätze in ausreichender Anzahl, wir wollen daher in diesen Bereichen keine Beitragssteigerung und wir wollen einen Ausbau der Kernbetreuungszeiten.
• Wir setzen uns dafür ein, dass die Speisenzutaten für die Schulverpflegung möglichst gesund, saisonal, regional hergestellt und ökologisch sind.
• Wir streben die Einrichtung einer Modellschule mit gebundenem Ganztag im Elementarbereich an und wir unterstützen nach unseren Möglichkeiten alle Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer pädagogischen und didaktischen Konzepte.
• Die konzeptionelle Weiterentwicklung unserer Spielplätze soll fortgesetzt werden, insbesondere unter Einbezug des zu stärkenden Kinder- und Jugendparlamentes und aller Bürger:innen.
• Wir stehen für den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen und für die Integration in den Arbeitsmarkt.
• Der soziale Arbeitsmarkt hat sich als Instrument zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen bewährt. Daher soll die Zusammenarbeit der lokalen Arbeitsmarktpolitik mit der Arbeit des Jobcenters verzahnt werden.
• Um allen Menschen in unserer Stadt ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen, wollen wir die Altenpflegeberatung ausbauen sowie ein flächendeckendes Palliativnetzwerk aufbauen.
• Wir wollen die bisherige Arbeit an einem Handlungskonzept Inklusion aufgreifen und setzen uns für die Erstellung eines Inklusions- und Teilhabeplans in Castrop-Rauxel ein.
• Wir sehen es als zentrale Aufgabe an, alle gesellschaftlichen Bereiche interkulturell zu öffnen. Zugang zu Bildung, Beteiligung und Beschäftigung sind essentiell für eine gelingende Integrationspolitik.
• Um eine strukturierte Sozialplanung entwickeln zu können, braucht es einen Sozialbericht. Basierend auf dem erstellten Sozialbericht sollen konkrete Maßnahmen entwickelt und getroffen, sowie zukünftig zielgenau und bedarfsgerecht Projekt- und Fördermittel beantragt werden. Zu konkreten Projekten innerhalb der Sozialplanung zählt z.B. die Ausweitung von Berufsberatungsangeboten in Schulen.
• Wir wollen Projekte fördern, die mehr Frauen das Engagement in Politik und Gesellschaft ermöglichen. Politische Entscheidungsträger:innen sollen einen Querschnitt der Gesellschaft darstellen.
• Wir wollen in Castrop-Rauxel mehr Unterstützungsmöglichkeiten einrichten in Fällen von physischer oder psychischer häuslicher Gewalt. Wir setzen uns somit für die konsequente Umsetzung der „Istanbul- Konvention“ ein. Das heißt konkret: wir möchten den Ausbau der Kapazitäten des ansässigen Frauenhauses politisch begleiten, unterstützen und umsetzen. Kinder, die in Armut und prekären Verhältnissen leben müssen in engmaschige Unterstützungsangebote integriert werden. Wir stehen für die Einrichtung einer „vorausgehende Beratung“ in diesem Bereich, die das Thema der „Prävention“ mehr in den Vordergrund stellt und nicht nur die „Reintegration“ der Betroffenen.

Klimaschutz und Energiewende
• Wir stehen zum Pariser Klimaziel von 1,5 Grad. Entsprechend setzen wir uns lokale Ziele, mit denen wir unseren Anteil an der Eindämmung des Klimawandels leisten können. Für das entscheidende Zwischenziel der Reduktion des Treibhausgasausstoßes um 55% bis 2030 stehen uns nur diese und die nächste Ratsperiode zur Verfügung.
• Klimaschutz findet auf vielen Ebenen des Verwaltungshandelns statt. Wir wollen die Stelle für Klimaschutzmanagement einrichten, um die Klimaschutz-Aktivitäten zu koordinieren und Klimaschutz-Strategien für unsere Stadt zu entwickeln und diesen zur Umsetzung zu verhelfen.
• Wir haben das Ziel, Castrop-Rauxel deutlich vor 2040 zur „Klimaneutralen Stadt“ zu machen. Ein entsprechendes Konzept soll mit externer Unterstützung erstellt werden.
• Wir rufen die „Kommunale Klimakrise“ aus und wollen, dass alle Verwaltungsvorlagen die Auswirkungen auf Klima und Energie beschreiben.
• Die Umstellung unserer Energieversorgung auf nicht-fossile Erneuerbare Energie ist der Kernpunkt der Energiewende. Auf diesem Weg wollen wir alle mitnehmen, Bürger:innen, Handel, Gewerbe, Industrie, Wohnungsbaugesellschaften, Trägervereine und Verwaltung. Wir unterstützen die vom Klimabeirat vorgeschlagenen ambitionierten Ausbauziele für die Erneuerbare Energie in unserer Stadt.
• Wir stärken Stadtwerke und EUV beim Ausbau der Erneuerbaren Energie. Gleichzeitig stärken wir die „Energiewende von unten“: Unter Mitwirkung von Stadt, Stadtwerken und EUV streben wir die Bildung einer Bürger:innenenergiegesellschaft an.

Zurück zum Anfang

Ökologie und Umweltschutz
• Wir wollen die Festlegung von ökologischen Standards für alle Bauprojekte. Dazu entwickeln wir eine Checkliste zur klimagerechten Stadtentwicklung in der Bauleitplanung mit Inhalten wie: Höchstmögliche energetische Standards, mögliche Ausstattung der Gebäude mit PV-Anlagen und thermischen Solaranlagen, mögliche Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Regenwasserversickerung.
• Eine Begrünungssatzung soll Schottergärten und Versiegelung von Parkflächen möglichst verhindern.
• Wir wollen ein Konzept zur Begrünung der Innenstadt (Hot Spots) entwickeln.
• Wir wollen Dach- und Fassadenbegrünung bei privaten Investoren fördern.
• Wir optimieren die Baumschutzsatzung zum Schutz des Baumbestandes und wollen ein Monitoring zu den angezeigten Fällungen. Die Liste der zu schützenden Baumarten wird überarbeitet und erweitert.
• Wir werden in einem partizipativen Prozess ein Programm erarbeiten, um „1.000 plus X Bäume“ in der Stadt zu pflanzen. Dieses Programm wird Straßenbäume, Bäume in Parks und Grünflächen, Bäume in Privatgärten und in Waldflächen beinhalten. Es wird unter Beteiligung der Bürger:innen entwickelt.
• Wir wollen die städtische Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem EUV Stadtbetrieb in Richtung versickerungsfähigen Straßen und Stellplätzen mit Regenwassermanagement, Verdunstungsflächen, Retentionsräumen, usw. überplanen.

Zurück zum Anfang

Wohnen und Stadtentwicklung
• Wir bekräftigen den Flächennutzungsplan (FNP) 2025 und bekennen uns zum Schutz des Außenbereichs vor Bebauung, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, der Naherholungsfunktion und des Lebensraums für wildlebende Tier- und Pflanzenarten.
• Einen Schwerpunkt sehen wir im Bestandsumbau. Es muss die aktuelle Leerstandsquote verringert und der Bestand effektiver genutzt werden.
• Wir wollen unsere Stadtteile stärken, das heißt wir streben insgesamt bedarfsgerechte Dezentralisierung anstelle von großen, zentralen Einrichtungen an.
• Gleichzeitig wollen wir im Rahmen des FNP auch neue Wohnbau- und Gewerbeflächen entwickeln: etwa Graf Schwerin Schacht 3/4 in Dingen, die Potentialfläche Ost (ehemals „Xscapefläche“) oder die Fläche an der B235/Klöcknerstraße.
• Möglichst viele Projekte sollen über und mit der städtischen Entwicklungsgesellschaft ECAS umgesetzt werden. Für Neubauprojekte wollen wir höchst mögliche ökologische Standards vorgeben.
• Ausgleichsmaßnahmen sollen, sofern der städtische Pool es ermöglicht oder Flächen Dritter zur Verfügung stehen, auf dem Stadtgebiet erfolgen.
• Der Brandschutzbedarfsplan wird kurzfristig aktualisiert und dient als Grundlage für die weiteren Entscheidungen zum Brandschutz in Castrop-Rauxel. Wir streben den Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache an. Der neue Standort sollte näher am geografischen Stadtmittelpunkt liegen, bevorzugt an der B235 / Klöcknerstraße.
• Auf dieser Fläche wollen wir auch eine Bezirkssportanlage und möglicherweise eine Recyclinghof errichten.
• Wir schützen und fördern die Kleingartenanlagen in unserer Stadt und streben eine stadtklimatisch wirksame Grünplanung an.

Zurück zum Anfang

Mobilität
• Wir wollen die Verkehrswende mit einer gerechteren (zumindest gleichberechtigten) Aufteilung des Verkehrsraums zwischen Rad- und Fußverkehr und MIV (Motorisierter Individualverkehr) herbeiführen. Weitere Schwerpunkte sind Ausbau und Förderung der E-Mobilität und des ÖPV.
• Das aktuell in Arbeit befindliche Nahmobilitätkonzept, das vor allem die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs zum Ziel hat, wollen wir zügig umsetzen.
• Zur Koordination der Aktivitäten für die erforderliche Verkehrswende streben wir die Einrichtung der Stelle eines:r Mobilitätsbeauftragten an.
• Wir wollen ein ganzheitliches Radverkehrskonzept erstellen und umsetzen u.a. mit sicheren Radwegen, guten Verbindungen, sicheren Abstellmöglichkeiten, sicheren Kreisverkehren, farblichen Abmarkierungen, „Protected Bike Lane“ und mehr Fahrradstraßen.
• Wir wollen mehr Sicherheit, Komfort und Barrierefreiheit für den Fußverkehr.
• Wir streben die Richtgeschwindigkeit 30 km/ h im gesamten Stadtgebiet an, zumindest im „Mischverkehr“ des Nebennetzes. Parkflächen (auch auf dem Marktplatz) sollen zugunsten von Fahrradstellplätzen oder Baumbepflanzung reduziert werden.
• Wir streben für alle Bürger:innen in Castrop-Rauxel einen besseren ÖPNV Standard an, als ihn der bisherige Nahverkehrsplan des Kreises Recklinghausen vorsieht.
• Die Elektromobilität wollen wir fördern, u.a. durch ein vorrausschauendes Angebot an öffentlichen Lademöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken.

Zurück zum Anfang

Bürger:innenbeteiligung
• Ziel ist ein von der Bevölkerung breit angenommenes und genutztes Beteiligungskonzept zu entwickeln, denn nur wer informiert ist, kann sich einbringen.
• Wir wollen daher eine digitale Vorhabenliste auf den Weg bringen, dort erkennen die Bürger:innen direkt, welche Vorhaben in den nächsten Monaten und Jahren im eigenen Stadtteil geplant sind und können sich dahingehen bereits in die Planungen einbringen.
• Gleichzeitig sollen die Bürger:innen für die Vorhabenliste auch eigene Ideen vorstellen können.
• Zudem soll auch die Ehrenamtskarte in Castrop-Rauxel installiert werden.

Zurück zum Anfang

Stärkung der lokalen Wirtschaft
• Wir stehen für eine starke, innovative Wirtschaft, die Ressourcen spart und Arbeitsplätze schafft. Im Mittelpunkt der Bemühungen soll die Förderung, Ermutigung und Qualifizierung der Menschen stehen. Wirtschaftsförderung muss insbesondere auch an den höheren Schulen stattfinden. Schüler:innen benötigen einen tieferen Einblick in die Vielfalt und Möglichkeiten lokaler Unternehmen und Arbeitsplätze, um ihre eigenen Entwicklungsmöglichkeiten erkennen zu können. Schul- und Ausbildungsabschlussjahrgänge und Studierende der benachbarten Hochschulen sollen von der Wirtschaftsförderung ermutigt und gefördert werden, in Castrop-Rauxel Unternehmen neu zu gründen.
• Wir möchten insbesondere die bereits bestehende Wirtschaft in Castrop-Rauxel und die Castrop-Rauxeler:innen, die neue Unternehmen in unserer Stadt gründen wollen, unterstützen. Um die Unternehmen enger an die Kommune zu binden, soll mit der Wirtschaftsförderung eine Systematik der Kontaktbindung und des Informationsflusses entwickelt und passgenaue Unterstützungsangebote sollen unterbreitet werden.
• Die Website der Stadt soll stärker die Attraktivität und Alleinstellungsmerkmale dieser Stadt hervorheben, um für Unternehmen von außerhalb attraktiv zu sein.

Zurück zum Anfang

Digitalisierung
• Unser Ziel ist die Schaffung einer digitalen und bürger:innenorientierten Verwaltung sowie digitaler Beteiligungsmöglichkeiten. Dazu gehört die Weiterentwicklung der CAS App.
• Eine digitale sowie sozialökologische Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung soll gewährleistet werden. Dabei soll unter anderem eine digitale Plattform helfen, auf der komprimiert die Gewerbetreibenden in der Stadt ihre Angebote einstellen können.
• Wir streben an, digitale und familienfreundliche Teilhabemöglichkeiten zu realisieren. Insbesondere muss die Digitalisierung an den Schulen nachhaltig und inklusiv weiter vorangetrieben werden, einschließlich eines schulübergreifenden IT-Support Systems, auf das die Schulen zugreifen können und das den Unterricht mit digitalen Formaten gewährleistet.
• Wir wollen eine digitale, smarte und nachhaltige Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur sowie die Förderung alternativer Mobilität voranbringen. Dies wollen wir durch die Installation von Smartpoles erreichen.
Bei politisch gewollten Maßnahmen zur digitalen Weiterentwicklung der Straßenbeleuchtung und des Breitbandausbaus, die dazu führen, dass die Stadtwerke Castrop-Rauxel bei der Umsetzung der Maßnahme gegebenenfalls ins Risiko gehen müssen, stimmen wir darin überein, dass die Stadtwerke seitens der Stadt im Einvernehmen mit dem Mitgesellschafter kapitalmäßig der Maßnahme entsprechend gestärkt werden.

Zurück zum Anfang

Sport und Kultur
• Wir sind stolz auf die kulturelle Vielfalt in Castrop-Rauxel, dazu zählen sowohl die vielen privaten Vereine, Musikschulen, Künstler:innen als auch das Westfälische Landestheater. Zur besseren Koordination und Unterstützung unserer Kulturangebote, wollen wir das Kulturbüro ausbauen und streben perspektivisch eine volle Stelle dafür an.
• Wir möchten Künstler:innen Proberäume oder Ateliers zu Verfügung stellen.
• Unsere städtische Bibliothek leistet hervorragende Arbeit. In den nächsten Jahren ist es unsere Aufgabe mit entsprechendem Personal dieses Angebot aufrecht erhalten zu können.
• Sport hat für alle Teile der Bevölkerung eine besondere Bedeutung. Sport ist zugleich Teilhabe, Integration, Inklusion, Gesundheitsförderung und Naturerleben. Aus diesem Grunde wollen wir die Trainingsmöglichkeiten für Freizeitsportler:innen z.B. durch Ausweisung von naturnahen Erlebnistrimmpfaden und auch für Vereinssportler:innen z.B. durch Aufwertung einer vollwertigen Leichtathletiksportstätte in der Mitte von Castrop-Rauxel verbessern.

Zurück zum Anfang


Anhang zum Koalitionsvertrag zwischen SPD und B’90 / Die Grünen in Castrop-Rauxel für die Jahre 2021 – 2025
Die nachfolgenden thematisch strukturierten Dokumente sind integraler Bestandteil des Koalitionsvertrags.


Soziale Gerechtigkeit und Integration

  1. Lebenswerte Stadtteile
    • Stadtteile leben von ihrer sozialen Infrastruktur. Sie bildet Identifikation vor Ort aus und minimiert unnötigen innerstädtischen Verkehr. Unser Ziel ist es, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Ärzt:innen, Nahversorgungseinrichtungen und Wohnkonzepten für Mehrgenerationenprojekte wohnortnah bereit zu stellen. Wir streben an, jeden Ortsteil optimal an den ÖPNV anzubinden.
    • Wir wollen die Verstetigung des „Stadtteilbudgets“, um weitere Projekte zur Identifikation der Stadtteilbewohner:innen mit ihrem Stadtteil zu fördern.
    • Bei der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) in Merklinde sollen insbesondere die Erkenntnisse des dort durchgeführten Projektes im Rahmen des ökologisch orientierten Förderprogramms “Nachhaltigkeit nimmt Quartier – Umweltgerechte Verbesserung der Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtquartieren” berücksichtigt werden.
  2. Ein Leben lang in Castrop-Rauxel
    • Die Geburtenrate in Castrop-Rauxel bleibt hoch – 2020 bei über 700 Geburten. Das stellt uns bei der Bereitstellung von sozialer Infrastruktur weiter vor hohe Herausforderungen – von den Kindertageseinrichtungen bis zum Bereich Schule. Das Ziel von Rot-Grün ist es, jeder Familie in Castrop-Rauxel ein passendes Angebot für ihre Bedürfnisse anzubieten. Konkret bedeutet dies:
    • Für jedes Kind in Castrop-Rauxel einen Betreuungsplatz möglichst wohnortnah zur Verfügung zu stellen.
    • Kitas wollen wir in Castrop-Rauxel weiter durch das Bildungsbüro unterstützen.
    • Der OGS-Ausbau wird konsequent weitergeführt. Gerade vor dem Hintergrund eines von der Bundesregierung angekündigten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuungen braucht es Konzepte zur mittel- und langfristigen Deckung des Bedarfes sowie dessen Finanzierung.
    • Die Betreuungszeiten in den Kitas sollen bedarfsgerecht über die Kernzeiten hinaus ausgeweitet werden, um den Lebensrealitäten der Menschen in unserer Stadt gerecht zu werden. Hierfür eignen sich besonders betriebsnahe Kitas, die sich in ihren Betreuungszeiten z.B. an den Arbeitszeiten nahegelegener Pflegeheime orientieren, um dortigen Eltern eine adäquate Betreuung zur Verfügung zu stellen.
    • Die konzeptionelle Weiterentwicklung unserer Spielplätze soll fortgesetzt werden, insbesondere unter Einbezug des Kinder- und Jugendparlamentes und aller Bürger:innen. Die Planung des Spielplatzes am Hallenbad haben für uns Vorbildcharakter.
    • Wir wollen die Stärkung der offenen Jugendarbeit in den Jugendzentren der Stadt. Dafür werden wir eine moderne, zukunfts- und bedarfsgerechte Entwicklung der Angebote voranbringen. Zentrales Instrument dabei wird der Jugendförderplans 2021 werden. Wichtig ist uns, eine stabile Finanzierung der Jugendangebote sicherzustellen.
    • Wir streben an, die Elternbeiträge in Kitas und OGSen auch weiterhin stabil zu halten.
    • Wir wollen in Castrop-Rauxel das Palliativnetzwerk stärken und ausweiten. Dazu sollen zusätzlich zu ehrenamtlichen Angeboten Informationsstellen eingerichtet werden. Ziel ist es, flächendeckende und zielgerichtete Beratung zu ermöglichen, die auch die verschiedenen Quartiere in den Blick nehmen soll.
    • Alle Menschen in Castrop-Rauxel sollten ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in unserer Stadt führen können. Dazu gehört es für viele Menschen z.B. auch im hohen Alter noch in der eigenen Wohnung leben zu können. Um hier und in ähnlichen Situationen Unterstützung sicherzustellen, soll die Stadt passende Beratungsangebote wie z.B. Altenpflegeberatung weiter ausbauen.
    • Um eine strukturierte Sozialplanung entwickeln zu können, braucht es einen Sozialbericht. Basierend auf dem erstellten Sozialbericht sollen konkrete Maßnahmen entwickelt und getroffen, sowie zukünftig zielgenau und bedarfsgerecht Projekt- und Fördermittel beantragt werden. Zu konkreten Projekten innerhalb der Sozialplanung zählt z.B. die Ausweitung von Berufsberatungsangeboten in Schulen.
    • Die Bekämpfung von Armut und vor allem von ihren Folgen muss als zentrale Aufgabe politischen Handelns verstanden werden.
    • Wir haben auch weiterhin ein Auge auf die Menschen in unserer Gesellschaft, die Schutz und Begleitung brauchen.
    • Die Pandemie hat mit einer Lupe die Probleme von häuslicher Gewalt und den daran geknüpften physischen und psychischen Folgen aufgedeckt. Aus diesem Grund möchten wir in Castrop-Rauxel mehr Unterstützungsmöglichkeiten einrichten in Fällen von häuslicher Gewalt.
    • Wir setzen uns somit für die konsequente Umsetzung der „Istanbul- Konvention“ (siehe „Infobox“) ein. Das heißt konkret: wir möchten den Ausbau der Kapazitäten des ansässigen Frauenhauses politisch begleiten, unterstützen und umsetzen. Das Frauenhaus in Castrop-Rauxel war in den letzten 5 Jahren durchgängig zu über 100 % ausgelastet. Eine präventive Arbeit in diesem Bereich findet, auf Grund einer dafür nicht vorhandenen Mitarbeiter:innen Ausstattung, bisher kaum statt.
    • Wir stehen für die Einrichtung einer „vorausgehende Beratung“ in diesem Bereich, die das Thema der „Prävention“ mehr in den Vordergrund stellt und nicht nur die „Reintegration“ der Betroffenen.
    • Kinder, die in Armut und prekären Verhältnissen leben müssen in engmaschige Unterstützungsangebote integriert werden. Die Stärkung des Kinderschutzes gegen Gewalt und Missbrauch muss selbstverständlich – gerade in Zeiten der Pandemie- ausgebaut und gestärkt werden. Kinder brauchen gerade jetzt, noch mehr als in der Vergangenheit, Struktur und soziale Kontakte.
  3. Update für die Bildung
    • Schulessen – Wir setzen uns dafür ein, dass die Speisenzutaten für die Schulverpflegung möglichst saisonal, regional hergestellt und ökologisch sind. Wir setzen uns für eine realistische Kostenvergleichsrechnung ein, die auch solche Kosten einbezieht, die häufig versteckt sind, wie etwa Energiekosten, Ver- und Entsorgungskosten. Um nicht am Bedarf vorbei und von oben herab zu planen, wollen bei der Umstellung sowohl die Elternschaft als auch vor allem die Schüler:innenschaft einbeziehen.
    Die Mahlzeiten müssen für alle Familien bezahlbar sein. Über solidarisch orientierte Preis- und Finanzierungssysteme muss sichergestellt werden, dass jedes Kind täglich in der Schule essen kann. Hierzu soll für die Neue Gesamtschule Ickern ein solches Konzept im Sinne einer Modellschule entwickelt und umgesetzt werden. Bei Erfolg soll das Konzept auf weitere Schulen ausgeweitet werden.
    • Wir setzen uns dafür ein, dass das Bildungsangebot auch in den späteren Lebensphasen den Bedarfen angepasst wird, ganz im Sinne des lebenslangen Lernens. Die Strukturen der VHS bieten hierbei eine gute Grundlage und sollen ausgeweitet werden.
    • Wir streben die Einrichtung einer Modellschule mit gebundenem Ganztag im Elementarbereich an.
    • Bei allen konkreten schulorganisatorischen Beschlüssen ist außerdem der Elternwille ein wichtiges Entscheidungskriterium für uns.
    • Aufgrund steigender Geburtenzahlen muss die Zahlen der Plätze an Castrop-Rauxeler Grundschulen erhöht werden. Bedarfsorientiert ist hier die Einrichtung einer neuen Grundschule oder die Ausweitung bestehender Standorte zu prüfen. Modelle, bei denen KiTa und Grundschulen aneinandergebunden werden, sodass Kinder vom Beginn der KiTa bis zum Abschluss der Grundschule gemeinsam lernen und aufwachsen, bieten eine vielversprechende pädagogische Perspektive, die wir bei möglichen Neugründungen prüfen werden.
  4. Teilhabe
    • Inklusion ist Querschnittsthema aller gesellschaftlichen Lebensbereiche und insbesondere einer sozial-ökologischen Stadtentwicklung. Inklusion betrifft alle, es geht um die gesellschaftliche Teilhabe ohne psychische, physische, geistige oder soziale Barrieren. Inklusion ist eine Verpflichtung für die Stadtgesellschaft. Wir wollen für eine Stadtgesellschaft sorgen, die sich aktiv und öffentlich für eine uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft ungeachtet ihrer Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer ökonomischen Position etc. einsetzt.
    Wir wollen die bisherige Arbeit an einem Handlungskonzept Inklusion aufgreifen und setzen uns für die Erstellung eines Inklusions- und Teilhabeplans in Castrop-Rauxel ein. Dabei sollen die Themenfelder Schulische Inklusion, Mobilität und Arbeit, kulturelle Teilhabe und Freizeit sowie Wohnen und alltägliche Teilhabe intensiv bearbeitet werden.
    • Sozialer Arbeitsmarkt
    Wir wollen die örtliche Arbeitsmarktpolitik im Interesse der Menschen stärken und gestalten. Menschen ohne Arbeit und insbesondere Langzeitarbeitslose haben ein Recht auf soziale Teilhabe und persönliche Perspektiven. Wir werden uns dafür einsetzen, die lokale Arbeitsmarktpolitik weiter zu stärken, auszubauen und insbesondere in Kooperation mit dem Jobcenter des Kreises Recklinghausen weiterzuentwickeln.
    • Generationen Projekte
    Wir setzen uns für ein gesundheitsbezogenes, generationengerechtes Quartiersmanagement ein. Wir wollen ein möglichst selbständiges Leben im Alter erreichen. Eine generationengerechte Quartiersentwicklung muss darauf achten, dass alle täglichen Anforderungen an öffentliche und nicht-öffentliche Infrastruktur verfügbar sind. Da der Anteil von Menschen im Alter mit besonderen chronischen Einschränkungen und kognitiven Einschränkungen, wie Demenz oder Alzheimer, zunimmt, setzen wir uns für alternative Wohn- und Quartierskonzepte ein. Wir wollen diese als innovative Modellprojekte initiieren, die den besonderen und vielfältigen Anforderungen an ein Leben im Alter gerecht werden.
    • Wir wollen die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern- und Jugendlichen weiter stärken. Dazu ist das KiJuPa wichtiger Ansprechpartner für uns.
  5. Diversity
    • Castrop-Rauxel ist divers, bunt und vielfältig. Basierend auf diesem Grundsatz werden wir uns für eine vielfältige, inklusive und tolerante Stadtgesellschaft einsetzen.
    • Wir wollen erreichen, dass Castrop–Rauxel bei Veranstaltungen zeigt, dass für Ausgrenzung, Gewalt, Diskriminierung, Anti-Feminismus, Homo, Bi-, Trans– und Interphobie kein Platz ist.
    • Wir streben die Unterstützung von Diversity Management in Unternehmen und in der Stadtverwaltung an. Wir begrüßen den Schritt, im Rahmen der Einrichtung der Stabstelle für Bildung, Vielfalt und Teilhabe auch ein Diversity Management in der Stadtverwaltung voranzubringen. Wichtig ist hierbei, ein ganzheitliches Konzept anstelle von einzelnen Maßnahmen zu entwickeln.
    • In der künftigen Personalplanung der Stadtverwaltung sollen Faktoren wie ein Geschlechtergleichgewicht in Führungspositionen Beachtung finden.
    • Werbung kann maßgeblich unser Denken und Handeln unterbewusst beeinflussen. Daher braucht in Castrop-Rauxel ein Konzept zur Einschränkung von sexistischer oder anderweitig diskriminierender Werbung, wie es z.B. in Bremen existiert. Für öffentliche Plätze, also dort wo es die Stadt vorschreiben kann, soll ein Verfahren erarbeitet werden, das basierend auf den Grundsätzen des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung eben solche Werbung unterbindet.
    • Als moderne Stadt sind unter unseren Bürger:innen eine Vielzahl von sexuellen Identitäten und Orientierungen repräsentiert. Die Belange von älteren und alten LSBTIQ* sind in der Altenarbeit und in der Pflege zu berücksichtigen, der Ausbau von schulischer Aufklärungsarbeit und Beendigung der LGBTIQ*- bezogenen Diskriminierung an Schulen ist voranzubringen. In unserer Stadt müssen Beratungsangebote, wie z.B. eine zentrale Anlaufstelle für queere Jugendliche eingerichtet werden.
    • Diversity und Gleichstellung sollen sich auch im Stadtbild, insbesondere in der Benennung unserer Straßen wiederfinden. Hierzu soll geprüft werden, wie divers die bisherigen Namen gestaltet sind. Zukünftig soll z.B. für Neubaugebiete und Neubenennungen von Straßen angestrebt werden, den Anteil der nach Frauen benannten Straßen zu erhöhen.
  6. Eine Bunte Gesellschaft (Integration)
    • Aktualisierung Integrationskonzept
    Wir setzen uns dafür ein, allen Menschen unabhängig von Ihrer Herkunft zu einer besseren Lebensqualität zu verhelfen. Zentrale Aufgabe ist es, alle gesellschaftlichen Bereiche interkulturell zu öffnen: Zugang zu Bildung, Beteiligung und Beschäftigung sind zentrale Aufgaben einer gelingenden Integrationspolitik.
    • Stärkung des Integrationsrates
    Wir werden die Arbeit der Integrationsbeauftragten der Stadtverwaltung eng begleiten, denn sie unterstützt den Integrationsrat, organisiert und koordiniert die praktische Umsetzung des Integrationskonzepts v.a. in Kooperation mit lokalen Gemeinden sowie Glaubensgemeinschaften und setzt innerhalb der Stadtverwaltung Integration als Querschnittsaufgabe für alle Bereiche durch.

    Zurück zum Anfang

Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen

Auf europäischer Ebene ist die Istanbul-Konvention das erste juristisch verpflichtende Instrument zum Schutz von Frauen und Mädchen gegen jede Form der Gewalt, namentlich auch häuslicher Gewalt. Die Istanbul-Konvention präzisiert die Verpflichtungen des Staates, häusliche Gewalt zu bekämpfen und den Opfern adäquaten Schutz zu bieten. Die Konvention definiert häusliche Gewalt als «alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte» (Art 3 lit. b). In Art. 2 Abs. 2 der Konvention werden die Vertragsstaaten explizit dazu ermutigt, das Übereinkommen auf alle Opfer häuslicher Gewalt anzuwenden, d.h. auch auf Knaben und Männer. Die Istanbul-Konvention hält in Art. 3 lit. a explizit fest, dass häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung verstanden werden muss.

Die mit der Konvention angestrebte Harmonisierung trägt zur Verbesserung in der Zusammenarbeit und der Verbreitung von bewährten Konzepten und Vorgehensweisen bei.

Zurück zum Anfang


Klimaschutz
Der Klimawandel ist aktuell die größte Herausforderung für die Menschheit, dessen Auswirkungen (Dürre, Hitze, Starkregen und andere Wetterextreme) auch hier in Castrop-Rauxel zu spüren ist. Dieser Herausforderung muss und will sich Castrop-Rauxel stellen.
Der Stadtrat hat schon Mitte 2019 beschlossen, dass die Klimaziele der Bundesregierung und der EU auch für unsere Stadt gelten: Also 65 Prozent Erneuerbare Energie bis 2030, 65 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2030, Klimaneutralität bis 2050 und – ausdrücklich – die Senkung des CO2-Ausstoßes je Einwohner:in auf nur noch 2,52 Tonnen in 2030.
Es ist jetzt unsere Aufgabe, einen Weg zu aufzuzeigen, der es ermöglicht, diese lokalen Ziele auch zu erreichen. Für die Entwicklung unserer Demokratie wäre es fatal, wenn wir Ziele festlegen und dann Maßnahmen planen, mit denen die Ziele definitiv nicht zu erreicht sind. Und im Sinne der Erreichung der oben genannten, vom Rat beschlossenen Ziele, ist dem Klimaschutz oberste Priorität zuzuordnen.
Klimaschutz findet auf vielen Ebenen des Verwaltungshandelns statt. Das ist auch richtig so, denn Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche des politischen Handelns umfasst. Deshalb finden sich Vorschläge für mehr Klimaschutz auch in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung. Nichtsdestotrotz halten wir es für erforderlich, alle Klimaschutzaktivitäten in unserer Stadt auch in der Breite planvoll zu entwickeln.
Bezogen auf Castrop-Rauxel ist der Verkehr neben der Wärmeerzeugung zum Wohnen der maßgebliche Emittent. Dazu gehören neben Abgasen auch die Belastungen insbesondere durch Lärm und Abrieb der Reifen (gerade entlang der B235, Wartburgstraße, Bahnhofstraße, Dortmunder Straße, Bochumer Straße und andere). Eine Verkehrswende mit dem Ziel, weniger PKW in der Stadt zu haben, muss unbedingter Bestandteil des Klimaschutzes sein.
Dazu wird die Stelle eines:r Klimaschutzmanager:in in der Verwaltung im Betrieb 3 eingerichtet

  • Diese Stelle soll alle Klimaschutz-Themen der Stadtverwaltung (inkl. EUV und Stadtwerk) bündeln.
  • Sie übernimmt das Klimaschutzcontrolling auch gegenüber Verwaltungsvorlagen im Stadtrat.
  • Sie soll alle Klimaschutz-Aktivitäten koordinieren.
  • Ihre Aufgabe ist die Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungs-Strategien.
  • Sie soll eine kommunale CO2-Bilanz erstellen und jährlich aktualisieren.
  • Sie soll auf allen Ebenen Fördermittel für kommunale Klimaschutz-Maßnahmen akquirieren.
    Da „Klimaneutralität bis 2050“ zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels von Paris nicht ausreichend ist, wird ein „Konzept für ein klimaneutrales Castrop-Rauxel“ entwickelt, das zum Ziel hat, deutlich vor 2040 aus Castrop-Rauxel eine klimaneutrale Stadt zu machen. Dafür brauchen wir externe Unterstützung. Die Konzeptentwicklung muss unter dem Dach unseres „Klimabeirats“ und unter Einbindung aller relevante Klimaschutz-Akteure der Stadtgesellschaft erfolgen.
    Der „Beirat für eine klimagerechte Stadtentwicklung“ wird aufgewertet:
  • Der Beirat soll auf den Internetseiten der Stadt und des EUV auf der Startseite dargestellt werden.
  • Der Beirat hat das Recht, Anträge als Tagesordnungspunkte in den Umweltausschuss einzubringen. Für solche Tagesordnungspunkte erhält er Rederecht im Umweltausschuss.
    Kommunale Klimakrise ausrufen!
    Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, damit alle Verwaltungsvorlagen die Auswirkungen auf das Klima und Energie beschreiben können.
    Das in Planung befindliche Klimafolgenanpassungskonzept für Castrop-Rauxel wird ab 2021 in die Umsetzung gehen. (Dabei sind Fördermöglichkeiten des Bundes bzw. anderer Stellen einzubeziehen.)  
    Kommunale Energiewende
    Klimaneutralität ist nur dann nachhaltig zu erreichen, wenn in allen Lebensbereichen innerhalb der Stadtgesellschaft fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Dabei sind die 3 E der Energiewende: Effizienzsteigerung und die Energieeinsparung sowie der Ausbau und der Einsatz erneuerbarer Energien mittel- bis langfristig für eine ausgelegte Substitutionsplanung eine wesentliche Voraussetzung.
  • „Energiewende von unten“
    Ausbau der Kommunalisierung und die Dezentralisierung der Stromproduktion schaffen Raum für umfassende Bürger:innenbeteiligung. Die Energiewende von unten ist unverzichtbar, wenn die gesetzten Ziele erreicht werden sollen. Ohne Akzeptanz und Anstrengungen aller Akteure, ohne Identifikation der Bürger:innen mit dem lokalen Energiewende-Prozess ist der Umbau nicht zu stemmen.
    Unter Mitwirkung von Stadt und Stadtwerken streben wir die Bildung einer Bürger:innenenergiegesellschaft an. Diese Gesellschaft (Genossenschaft, GmbH o.ä.) soll gleichzeitig ideell und wirtschaftlich tätig sein für Erzeugung, Speicherung und Verbrauch von Erneuerbarer Energie und für die öffentliche Wahrnehmung und Bekanntmachung der Vorteile, die sich daraus ergeben.
    Auf der Basis der vorhandenen kommunalen Instrumente wie die örtlichen Stadtwerke Castrop-Rauxel, der Kund:innenbeirat, die Bürger:innenbeteiligung bei z.B. Windenergieanlagen, der vorhandene Klimabeirat, die örtliche Verbraucherzentrale sind die Rahmenbedingungen und Handlungsfelder zur weiteren Verstetigung der Entwicklung und des Ausbaus der Energieproduktion vor Ort zu stärken.
    Die Energiewende von unten ist wesentlicher Baustein, wenn die seitens der EU und Bundesregierung gesetzten Klimaziele vor Ort erreicht werden sollen. Ohne Transparenz und Akzeptanz bei allen beteiligten Akteur:innen ist der Ansatz der Energiewende von unten nicht zu leisten. Neben den schon vorhandenen Beteiligungsprojekten muss und sollte die kommunale Energiewende zu einer breit getragenen Plattform: „Bürger:innengagement für die Energiewende“ ausgebaut werden.
    D.h. wir wollen Entwicklung und Verstetigung von Bürger:innenbeteiligungsplattformen wie z.B. einer Bürger:innenenergiegesellschaft für die Energieträger Wind und Sonne. Aber auch beim Ausbau des örtlichen Glasfaser- bzw. LoRaWAN-Netzes sollen Bürger:innenbeteiligungsformate maßnahmenbezogen aufgegriffen und geprüft werden.
  • Breit angelegte Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
    Als Träger dieses Ansatzes wird ein breiter Konsens und eine ebenso breit angelegte Beteiligung und Öffentlichkeitarbeit mit den vorhandenen Instrumenten innerhalb der Stadtgesellschaft angestrebt. Hier sollten auch die vorhandenen ISEK-Gebiete bzw. das Rolloutgebiet links und rechts der Emscher eingebunden werden.
  • nachhaltiger Energieeinsatz / effiziente Energieverwendung
    Zielsetzung eines nachhaltigen Energieeinsatzes bzw. einer effizienten Energieverwendung ist insbesondere auf der Ebene z.B. der kommunalen Baumaßnahmen die Einbeziehung der vorhandenen und auszubauenden Instrumente wie Nahwärmeinseln, Solar- und Fotovoltaikanlagen, Geothermie usw. Ferner streben wir den Aufbau von Kooperationen mit den am Standort Castrop-Rauxel tätigen Wohnungsbauunternehmen, die Entwicklung von umsetzbaren Instrumenten unter Einbeziehung der Stadtwerke Castrop-Rauxel und die Etablierung einer lokalen Netzwerkstrategie (Verstärkung des Kund:innenbeirates) an.
  • kommunales Energiemanagement
    Wir wollen die Fortentwicklung des kommunalen Energiemanagements bei der Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachressourcen.
  • „Repowering“ und Neubau von Windkraftanlagen
    Wir wollen unsere bestehende Windenergieerzeugung durch „Repowering“ und Neubau von Windkraftanlagen noch weiter ausbauen und somit den Anteil der Windenergie in Castrop-Rauxel weiter erhöhen.
    Es wird jährlich der Tag der Erneuerbaren Energien und der Klimarkt durchgeführt.
    Wir beginnen wieder mit dem Ökoaudit im Rahmen des „European Energy Award“, nachdem die Netzübernahme durch die Stadtwerke Castrop-Rauxel erfolgt ist.
  • Umstellung unserer Energieversorgung auf nicht-fossile Erneuerbare Energie
    Die Umstellung unserer Energieversorgung auf nicht-fossile Erneuerbare Energie ist der Kernpunkt der Energiewende. Wir unterstützen die vom Klimabeirat vorgeschlagenen ambitionierten Ausbauziele für die Erneuerbare Energie in unserer Stadt und wollen sie als Zielsetzung im Stadtrat beschließen und jährlich evaluieren.  

    Zurück zum Anfang

    Ökologie

    Ökologische Entwicklung der Stadt
    • Wir wollen eine ökologisch sensible Entwicklung der vorhandenen und neuer B-Pläne. Darunter verstehen wir die Festlegung von ökologischen Standards für alle Bauprojekte:
  • Vorgaben werden z.B. in Durchführungsverträgen mit den Investor:innen geregelt.
  • Bei städtischen Vorhaben setzt die eCAS die Standards um.
  • Wir wollen
    o eine Checkliste zu klimagerechten Stadtentwicklung in der Bauleitplanung
    o höchstmögliche energetische Standards
    o die Ausstattung der Gebäude mit PV-Anlagen, zumindest mit thermischen Solaranlagen
    o Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Regenwasserversickerung
    o Erlass einer Begrünungssatzung zur Verhinderung z.B. von Schottergärten und Versiegelung von Parkflächen
    o Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken zur Förderung der E-Mobilität
    o Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung bei privaten Investor:innen
    o Optimierung des Umweltmonitoring bei Anpflanzungen und Begrünungen
  • Wir wollen ein Konzept zur Begrünung der Innenstadt (Hot Spots).

    Baumschutzsatzung
  • Optimierung der Baumschutzsatzung zum Schutz des Baumbestandes und Monitoring zu den angezeigten Fällungen.
  • Die Liste der zu schützenden Baumarten wird überarbeitet und erweitert.

    1.000 plus X Bäume für die Stadt
  • Wir werden in einem partizipativen Prozess ein Programm erarbeiten, um „1.000 plus X Bäume“ in der Stadt zu pflanzen. Dieses Programm wird Straßenbäume, Bäume in Parks & Grünflächen, Bäume in Privatgärten und in Waldflächen beinhalten. Es wird unter Beteiligung der Bürger:innen entwickelt. Hierzu werden Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene ausgelotet, wie z.B. das Programm „Grüne Infrastruktur“ des RVR oder „Klimaresiliente Kommunen“ des MULNV NRW.
  • Die Verwaltung soll eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Waldflächen und für Neupflanzungen im Bereich der Forstwirtschaft initiieren. Partner hierbei ist „Wald & Holz NRW“. Weitere Partner:innen (RVR, private Waldbesitzer:innen o.ä.) werden einbezogen.
  • Für den Bereich der privaten Flächen soll die Verwaltung ein Beratungs- und Förderprogramm auflegen, um Bürger:innen zu Neupflanzungen zu motivieren. Hierzu kann z.B. eine Arbeitsgruppe im Klimabeirat unterstützend eingerichtet werden, die sich u.a. auch mit der Auswahl geeigneter Bäume beschäftigt.
  • Ein weiterer Baustein ist das Anlegen von weiteren Streuobstwiesen. Durch die so geschaffene Biodiversität wird das städtische System stabilisiert. Zu einer weiteren Stabilisierung tragen zudem offene Retentionsflächen bei.

    Blau/Grüne Infrastruktur
  • Überplanung der städtischen Infrastruktur zu versickerungsfähigen Straßen und Stellplätzen mit Regenwassermanagement, Verdunstungsflächen, Retentionsräumen, usw.
  • Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung bei privaten Investoren

Schottergärten
Wir werden eine Kampagne gegen Schottergärten in Castrop-Rauxel durchführen. Dabei geht es uns um eine breite Informations- und Aufklärungskampagne zu den ökologischen Folgen von Schottergärten und zur pflegeleichten Gartengestaltung.

Zurück zum Anfang

Wohnen und Stadtentwicklung

Die sozial-ökologische Entwicklung der Stadt Castrop-Rauxel ist das oberste Ziel der Zusammenarbeit zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Unter dieser Maßgabe wird die Koalition die Siedlungsentwicklung gemäß Flächennutzungsplan 2025 vorantreiben, um die soziale Lebensqualität zu erhöhen, attraktive Siedlungsbereiche zu entwickeln und das globale und lokale Klima zu schützen.
Die Koalition bekräftigt den Flächennutzungsplan 2025 und bekennt sich zum Schutz des Außenbereichs vor Bebauung, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, der Naherholungsfunktion und des Lebensraums für wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Castrop-Rauxel leistet damit einen starken Beitrag für den Klima- und Artenschutz.
Die Koalition setzt sich daher die folgenden Leitbilder für den Bereich Wohnen und Stadtentwicklung:

  1. Innenentwicklung im Rahmen der Siedlungsräume des geltenden Flächennutzungsplans 2025
  2. Stärkung der Quartiere
  3. Schutz und ökologische Aufwertung des Außenbereichs
  4. Entwicklung von Castrop-Rauxel zur klimaneutralen Stadt
    Aus Klimaschutzgründen werden wir kurzfristig eine Kampagne auf den Weg bringen, um Hausbesitzer:innen dazu zu motivieren ihren Wohnbestand energetisch zu sanieren. Wir wollen die bisherigen Sanierungsquoten von privat genutztem Wohnraum deutlich erhöhen, da der Schlüssel zur klimagerechten Stadt hier liegt. Mit den in unserer Stadt tätigen Immobiliengesellschaften werden wir ein Handlungskonzept Wohnen mit Zielen und Terminen entwickeln, das den energetischen Umbau vorantreibt.
    Den Prozess werden wir begleiten, die Daten evaluieren und in einem neu konzipierten Klimaschutzbericht transparent darstellen.
    Einen besonderen Schwerpunkt sehen wir bei der Stadtentwicklung im Bestandsumbau. Die aktuelle Leerstandsquote muss verringert werden und der Bestand effektiver genutzt werden. Dazu müssen die Leerstände genauer ermittelt werden und für Schwerpunkte des Leerstands gezielte Konzepte für eine effektivere Nutzung aufgestellt werden.
    Gleichzeitig beinhaltet dies auch, dass beide Parteien sich zu dem Grundsatz bekennen, dass unter diesem Ziel wie im Flächennutzungsplan ausgewiesen auch neue Wohnbau- und Gewerbeflächen in Castrop-Rauxel entwickelt werden. Dabei soll die Inanspruchnahme von im FNP dargestellten Außenbereich vermieden werden.
    Falls ein Flächentausch notwendig sein sollte, z.B. für eine Entwicklung der Potentialfläche Ost oder der Erweiterung der Fläche des ehemaligen Kraftwerk Rauxel, wird er bilanziell ausgeglichen und mit entsprechenden Beschlüssen zu FNP und B-Plan begleitet.
    Ausgleichsmaßnahmen sollen, sofern der städtische Pool es ermöglicht oder Flächen Dritter zur Verfügung stehen, auf dem Stadtgebiet erfolgen. Wir haben das Ziel, weitere Flächen im Stadtgebiet für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen bzw. neue Flächen zu gewinnen. Ansonsten erfolgt eine Kompensation außerhalb des Stadtgebietes, so nahe wie möglich zum Eingriff.

Im Rahmen unseres sozial – ökologischen Stadtentwicklungskonzeptes:
• entwickeln wir die Fläche in Dingen (Graf Schwerin Schacht3/4) mit Wohnbebauung.
• entwickeln wir die Potentialfläche Ost (ehemals „Xscapefläche“) zu einem Technologie- und Dienstleistungspark (nicht emittierendes Gewerbe), möglicherweise mit Wohnungsbau. Einzelheiten können erst festgelegt werden, wenn die Machbarkeitsstudie in Rahmen des ISEK vorliegt. Aufgrund der besonderen Lage und Sichtbarkeit der Fläche an einem der Hauptzuwege zum Stadtgebiet und der Sichtbeziehung zum Stadtmittelpunkt sollen bei der Gestaltung der Fläche und Gebäude, zumindest zur B235, hin hohe städtebauliche Ansprüche erfüllt werden. Für diese planerische Neuinanspruchnahme des bisher landwirtschaftlich genutzten Gebiets wird ein flächenbilanzieller Ausgleich vereinbart.
• entwickeln wir die Fläche an der B235/Klöcknerstraße beschlussgemäß zum Nutzen für den Allgemeinbedarf, voraussichtlich mit einer Feuerwehrwache, sofern durch den aktualisierten Brandschutzbedarfsplan bestätigt, einer Bezirkssportanlage, möglicherweise auch mit einem Recyclinghof. Sofern der Flächenteil südlich des Deininghauser Baches in Anspruch genommen wird, wird dies flächenbilanziell an anderer Stelle ausgeglichen. Störungen des angrenzenden Waldbereichs werden planerisch vermieden.
• führen wir nach Errichtung der Bezirkssportanlage den Sportplatz an der Recklinghauser Straße einer Entwicklung für Wohnbebauung durch die ECAS zu. Die angrenzende Grünanlage einschließlich Bolzplatz („Nordlager“) bleibt unbebaut.
Es gilt der Grundsatz, dass möglichst viele Projekte über und mit der städtischen Entwicklungsgesellschaft ECAS umgesetzt werden. Damit ist eine direkte Steuerung gewährleistet.
Ziel für die ECAS ist aber auch, den Bedarf an sozial zweckgebundenen Wohnungsbau in Castrop-Rauxel abzudecken. Die ECAS muss sich grundsätzlich wirtschaftlich selbst tragen.
Zukünftig soll die ECAS auch den Erwerb und die Bereitstellung von Gewerbe- und Industrieflächen als Ziel bekommen in Zusammenarbeit mit der noch zu gründenden Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Damit soll sichergestellt werden, dass Flächen effizient genutzt und möglichst für Ansiedlungen bzw. Gründungen mit relativ hoher Arbeitsplatzdichte verbraucht werden
Feuerwehr
Der Brandschutzbedarfsplan wird kurzfristig aktualisiert und dient als Grundlage für die weiteren Entscheidungen zum Brandschutz in Castrop-Rauxel.
Die bauliche Situation der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache an der Frebergstraße entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen für leistungsfähige Feuerwehr- und Rettungsdienste. Deshalb wird der Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache angestrebt.
Ein neuer Standort für die hauptamtlichen Kräfte sollte näher am geografischen Stadtmittelpunkt liegen, bevorzugt an der B235 / Klöcknerstraße.
Bei der ggf. neuen Unterbringung der freiwilligen Löschzüge Castrop, Habinghorst und Rauxel-Dorf ist neben den Erkenntnissen aus dem Brandschutzbedarfsplan auch die Stadtteilbindung der Löschzüge zu berücksichtigen.

Umlegungsausschuss
Sobald und soweit zur Vollziehbarkeit eines Bebauungsplans eine amtliche Bodenordnung erforderlich wird, behalten wir uns vor einen Umlegungsausschuss zu bilden. Aktuell ist kein Bedarf absehbar.

Förderkulissen
Die bestehenden Förderkulissen – Merklinde, Stadtmittelpunkt, Sanierungsmanagement Links und Rechts der Emscher (mit Habinghorst) – werden weitergeplant und sukzessive umgesetzt. Die zugrunde liegenden Zeit- und Maßnahmenpläne werden – sofern noch nicht geschehen – erarbeitet und den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die bestehende Gebietskulisse Altstadt wird weiterqualifiziert mit dem Ziel, ein ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) aufzustellen, um auch hier Fördermittel generieren zu können. Dies erfolgt unter anderem vor dem Hintergrund der Entwicklung im nördlichen Teil der Altstadt im Bereich des Postgebäudes mit dem Bunker sowie dem Zentralen Omnibusbahnhof. In die städtebauliche Entwicklung wird eingestiegen, sobald die Grundstücksverhältnisse geklärt sind. Die Prozessstruktur wird eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit und der Politik beinhalten.

IGA
Wir begrüßen die Planungen für das Wasserkreuz. Ebenso erkennen wir die ökologische Notwendigkeit der Regionalen Grünzüge an, wie sie im Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan bereits seit langem verankert sind. Das Wasserkreuz muss somit auch die Zielsetzung verfolgen, die Regionalen Grünzüge zu erweitern und in ihrer ökologischen Vernetzungsfunktion zu stärken.
Bei der Umsetzung des Bebauungsplans 256 setzen wir uns daher für folgende ökologische Detailoptimierungen ein:
• Zäune und Barrieren, die die Wanderungsbewegungen wildlebender Arten behindern können, werden im Regionalen Grünzug bzw. Außenbereich vermieden. Sofern zu Sicherung insbesondere der natürlichen Sukzessionsprozesse in den renaturierten Bereichen oder von Betriebseinrichtungen Zugangssperren erforderlich sind, sollen diese so ausgeführt werden, dass sie eigenständig eine ökologische Verbesserung darstellen. Dazu eignen sich insbesondere Hecken aus einheimischen Gehölzen wie Weissdorn und Totholzstrukturen.
• In dem Grünzug wird keine durchgängige Beleuchtung betrieben, d.h. nicht mehr nach 21 Uhr. Ausnahmen für zulässige Veranstaltungen im Außenbereich sind möglich. Entlang des Radwegs kann eine bedarfsgeschaltete Beleuchtung eingerichtet werden, sofern insektenfreundliche Leuchtmittel verwendet werden und direktes Licht ins Umfeld durch Abschirmungen vermieden wird.
• Die Inanspruchnahme von Außenbereich für Parkflächen soll so gering wie möglich sein. Parkflächen sollen ökologisch hochwertig angelegt werden (wasserdurchlässig, stark begrünt) und ggf. außerhalb von Veranstaltungszeiten tlw. gesperrt bleiben. Durch entsprechende Gestaltung und Beschilderung sollen Nachtparken und Missbrauch durch Nichtbesucher vermieden werden.
• Die beidseitige Wegeführung entlang der Emscher unterhalb der Einmündung des Suderwicher Baches soll so optimiert werden, dass die Flächeninanspruchnahme durch Wege möglichst weiter verringert wird und Störungen der Gewässeraue verringert werden. Insbesondere bietet es sich an, die bisher geplante südliche Promenade entlang der Aufschüttungsfläche aufzugeben, zugunsten des nur wenige Meter parallel geplanten Weges auf der Aufschüttung.

B474n
Die Koalition lehnt den Bau der B474n auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet ab.

Kleingartenanlagen
Kleingartenanlagen leisten wichtige Beiträge zur Erholung der Bevölkerung, für soziale Kontakte, zur Nahversorgung und sie sind innerstädtisch wichtige Inseln für Mensch und Tier. Sie tragen auch positiv zu einem kühleren Stadtklima bei. Die Koalition unterstützt und fördert daher auch weiterhin die Kleingärtner und Kleingartenanlagen.

Grünplanung
Grünflächen übernehmen klimarelevante Funktionen. Deshalb ist eine stadtklimatisch wirksame Grünplanung unabdingbar. Dies gilt vor allem in stark verdichteten Quartieren, hier soll der Grünflächenanteil nach Möglichkeit erhöht und somit urbane Freiräume mit Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Innovative Ansätze (urban gardening, Pocketparks, „grüne“ Zwischennutzungen) sind zu fördern. Ebenso trägt der Einsatz von Wasser zur Gestaltung des öffentlichen Raumes zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Klimaresilienz bei.
Wir stimmen darin überein
• unsere Stadtteile stärken zu wollen, das heißt wir streben insgesamt bedarfsgerechte Dezentralisierung anstelle von großen, zentralen Einrichtungen an.
• bei der Stadtentwicklung die im FNP vorhandene Bilanz an Wohnbau-, Gewerbe-, Grünflächen im Wesentlichen beizubehalten.
• für alle Neubauprojekte höchst mögliche ökologische Standards vorgeben zu wollen und der Erzeugung erneuerbarer Energien Vorrang vor äußeren Gestaltungsansprüchen zu geben.

Es gilt der Grundsatz, dass Probleme, die bei der Realisierung gemeinsamer Ziele auftreten, mit gemeinsamem Willen und vertrauensvoll im Rahmen des obersten Ziels der sozial-ökologischen Stadtentwicklung gelöst werden müssen.

Zurück zum Anfang

Mobilität
Das Thema Mobilität mit der erforderlichen Verkehrswende ist zur Erreichung der definierten Klimaziele eine der großen globale Herausforderung. Mobilität ist ein wesentliches Bedürfnis der Menschen. Davon ist auch Castrop-Rauxel betroffen, daher wollen wir unseren Beitrag zur Erreichung der Ziele einer klimaneutralen Mobilität und gleichzeitig auch zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt leisten.
Erste positive Ansätze wurden gestartet und bereits realisiert. So wurde 2019/2020 die Aufstellung eines Nahmobilitätskonzepts durch den Stadtrat (Planungsbüros VIA aus Köln und Planersocietät aus Dortmund) beschlossen. Ziel ist u.a. die Aufnahme im AGFS zu erlangen.
In der Aufgabe, die Verkehrswende mit einer gerechteren (zumindest gleichberechtigten) Aufteilung des Verkehrsraums zwischen, Rad-, und Fußverkehrs und MIV (Motorisierter Individualverkehr) herbeizuführen sind die „Bedürfnisse“ aus den unterschiedlichen Bereichen zu berücksichtigen, zu bündeln und zu koordinieren. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausbau und Förderung der E-Mobilität und des ÖPV.
Unsere Aufgabe ist es den Status Quo neu zu bewerten, erforderliche Analysen durchzuführen, Maßnahmen zu beschließen und die Umsetzung gemäß einer durchgeführten Priorisierung zu forcieren.
Zur zielgerichteten Abwicklung ist die Installation eines:r Mobilitätsbeauftragten als Stabstelle hilfreich. Zu den Aufgaben gehören:
• die Bündelung / Koordination der Aufgaben / Aktivitäten für die erforderliche Verkehrswende, Neuaufteilung des Verkehrsraums
• Konsequente Nachverfolgung und Umsetzung, Prüfung und Aktualisierung des Nahverkehrskonzepts.
• Acquisition von Fördergeldern.
• Koordination der einzubindenden „Fachleute“ und erforderlichen Personals
• Erlangung Aufnahme der Stadt CAS im AGFS
• Zusammenarbeit mit Klimaschutzmanager:in
Für die Realisierung sind ausreichende Ressourcen und Budgets erforderlich und im Haushalt zu berücksichtigen. (Anmerkung: Empfehlung des Finanzbedarfs der Kommunen vom Bundesverkehrsministerium im nationalen Radverkehrsplan 8-19 € pro Einwohner:in (Cas: 2 € pro Einwohner:in).
Radverkehr:
Das z.Z. in Erarbeitung befindliche Nahmobilitätskonzept soll zeitnah umgesetzt werden.
Ziel ist die Erstellung und Verabschiedung eines ganzheitlichen Radverkehrskonzept. Darin ist die Anbindung an regionale und überregionale Radwege getrennt nach Touristische Routen und Pendler:innen-Radwegenetz (kurze, schnelle Wege) zu berücksichtigen.
Die vorhandene Infrastruktur (Ist-Stand) für den Radverkehr ist auszubauen und zu verbessern, um die Akzeptanz und Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen und der steigenden Zahl an Radfahrer:innen Rechnung zu tragen.
Dazu gehört:
• Die Integration von mehr sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder:

  • Konzept für überdachte, abschließbare Fahrradanlagen im Stadtgebiet erstellen
  • Vor Geschäften, ÖPNV-Knotenpunkten, öffentlichen Gebäuden (HBF, Bahnhof Süd, Rathaus, Altstadtmarktplatz, Marktplatz Ickern)
  • Installation einer Radstation
  • Berücksichtigung von Lastenrädern.

• Ampelschaltungen: sind auf Sinnhaftigkeit überprüfen. Anforderungsampeln an Kreuzungen sind im Rundlauf zu integrieren. Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer:innen, besser Vorrang für Radverkehr ist anzustreben.

• Kurzfristig umzusetzende Qualitätsverbesserungen vorhandener Radwege / Radstreifen., wie

  • Reduzierung Radwegschäden durch Oberflächeninstandsetzung
  • Kennzeichnung (e.g. Einfärbung) an Einmündungen / Einfahrten / Querstraßen
  • Aufhebung von gemeinsamen Rad- und Gehwegen.

• Sofortiger Umbau der Kreisverkehre (Fahrräder innerhalb des Kreises, wenn der Verkehrsraum es zulässt) durch farbliche Abmarkierungen

• Erhöhung der Anteile von „Protected Bike Lane“

  • Radwege auf Fahrbahn, baulich getrennt von Autoverkehr verlegen
  • Bei Radwegen sind Abstandstreifen zwischen Parkflächen und Fahrbahn zu berücksichtigen (Gefahr des „doorings“)
  • Konsequenter Rückbau von 2-spuriger Straßen Altstadtring und B235

• Optische Trennung vom MIV und Radverkehr

• Es ist eine weitere Umwidmung in Fahrradstraßen erforderlich und durchzuführen. Die Planung und Umsetzung (e.g. zeitliche Abfolge) ist zu verabschieden. Dazu gehören die Verbindungen:

  • Fahrradstraße im Ring: Lönsstraße, Mühlenstraße, Biesenkamp usw. (Um den Markt zu erreichen, ohne vom Fahrrad zu steigen)
  • Eichenweg-Schulstr. bis Bahnhofstr.
  • Obere Münsterstr. von Altstadtring bis Münsterplatz
  • Bodelschwingherstr. – Grimbergstr. bis Dortmunderstr.
  • Straßburgerallee – Wakefieldstr. – Dorfstr
  • Heerstr. – Alemannenstr. – Cheruskerstr. Keltenstr.
    Motorisierter Individualverkehr (MIV)
    Zu Erreichung der Klima- und Mobilitätsziele ist die Reduzierung des MIV zugunsten des Rad- und Fußverkehrs und des ÖPV unumgänglich.
    Gerade der MIV führt zu erheblichen Belastungen für die Bevölkerung und der Umwelt. Dauerlärm führt zu gesundheitlichen Belastungen und erheblich verursachten Luftschadstoffemissionen. Dabei gilt, je schneller ein Auto fährt, desto größer sind die Belastungen für Mensch und Umwelt.
    Daher ist es erforderlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit situationsgemäß anzupassen. Anzustreben ist die Richtgeschwindigkeit 30 km/ h im gesamten Stadtgebiet, zumindest im „Mischverkehr“ des Nebennetzes.
    Einen weiteren Schwerpunkt liegt in der Neubewertung vorhandenem Parkraum / Parksituation.
    • Der Rückbau von Parkflächen (auch auf dem Marktplatz) zugunsten von Fahrradstellplätzen, Baumbepflanzung ist anzustreben. Hierbei sind bevorzugte Stellplätze für E-Fahrzeuge in Verbindung mit Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen.
    • Vorschlag: Konzentration des dauerhaften Parkens außerhalb des inneren Rings
    • Im inneren Straßenring der Altstadt: Parken für Anwohner:innen und Kurzzeitparkplätze
    Zur Steigerung der Attraktivität der Altstadt sollte ein Bringe-Dienst des Altstadthandels und ein kostenloser E-Shuttle in Stoßzeiten integriert werden.
    Fußverkehr
    Aufgrund der Veränderung der Altersstruktur in der C-R Bevölkerung sind Verbesserungen im Stadtgebiet erforderlich.
    Dazu gehören:
    • Die Schaffung von Ruhezonen (Bänke, Grünflächen)
    • Optimierungen von Querungshilfen / Ampelschaltungen
    • An allen Kreisverkehren Aufbringung des Zeichen 293 (Fußgänger:innenüberweg) in allen Zu-Und Abfahrten einbringen (wie in Recklinghausen und vielen andern umliegenden Städten bereits erfolgt); gleichzeitig die Radwegequerungen in rot markieren
    (Bei den Ausfahrten stellen diese allerdings nur eine Verdeutlichung des stets bestehenden Vorrangs der Fußgänger:innen vor dem abbiegenden Fahrzeug dar. Ein zusätzliches Recht hat Fußverkehr dort nur gegenüber in den Kreisverkehr einbiegenden Fahrzeugen.)
    • Bei Erneuerung von Beleuchtungseinrichtungen an Straßen ist darauf zu achten, dass insbesondere eine gute Ausleuchtung der Gehwege gewährleistet ist.
    • Konsequentere Ahndung des Parkens auf Gehwegen, wenn die restlichen Breite für Rollstuhlfahrer:innen unzureichend ist.
    • Barrierefreiheit für Rollatoren und Rollstühle ist zu berücksichtigen.
    ÖPV (Öffentlicher Personenverkehr), SPNV und ÖPNV
    Wir streben für alle Bürger:innen in Castrop-Rauxel einen besseren ÖPNV Standard an, als ihn der bisherige Nahverkehrsplan des Kreises Recklinghausen vorsieht. Dieser beinhaltet:
    Im Einzelnen wollen wir:
    • Themenfeld SPNV:
  • Bekräftigung der Beschlüsse zur Forderung 30er-Takt auf der Emschertalbahn RB43
  • Bekräftigung der Beschlüsse zum Ausbau der Station Castrop-Rauxel Süd, insbesondere bezogen auf einen barrierearmen Ein- und Ausstieg
  • Forderung zur barrierearmen Umgestaltung der Station C-R – Merklinde

• Themenfeld ÖPNV:

  • Umsetzung des offenen Punktes aus dem NVP „Verlängerung der Buslinie aus Schwerin nach Merklinde“ (Linie 341)
  • Vorschlag zur Taktverdichtung auf dem Linienpaar 480/482 von jeweils 20 Minuten auf 15 Minuten für Mo – Fr von jeweils 5:30 bis 20:00; Sa von 9:00 bis 18:00 Uhr; alle sonstigen Zeiten im 30er Takt (Insbesondere 482 an Sonntagen)
  • Überlegungen zu einer Verbindung Dingen – Schwerin (AST oder 361-Zusatzfahrten); evtl. Fortführung über Frohlinde bis Merklinde mit Anschluss an die Buslinie nach Bochum und die RB43
  • Nachtbuslinie von Bochum nach Castrop-Münsterplatz; weiter als Taktverdichtung zum NE11 bis Ickern/Henrichenburg
  • Taktverdichtung SB22 in der HVZ von 5:45 ab Henrichenburg bis gegen 9:00 auf 15er-Takt (Verdichtungsfahrten nur bis Europaplatz)
  • Linie 481 zur Anbindung Klöppersberg nutzen
  • Umsetzung der über den VRR geplanten zusätzlichen SB- Linien innerhalb der Innenhausvergaben mit den das Stadtgebiet bedienenden ÖPNV-Unternehmen
  • Weiterhin konsequenter Umbau der Haltestellen zum barrierearmen Ein- und Ausstieg; insbesondere im Verlauf der B235
  • An einzelnen Stellen zusätzliche Haltestellen auf vorhandenen Linienwegen.

Förderung der Elektromobilität
Die Förderung und der Ausbau ist einer der wichtigsten Bausteine in der anstehenden Verkehrswende. Die daraus resultierende Reduzierung der Schadstoff- und Lärmbelastungen führt u.a. zu erheblicher Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in Castrop-Rauxel (Attraktivität für Zuzug). Das Thema ist mit Priorität anzugehen.
Die steigende Anzahl an E-Fahrzeugen erfordert kurzfristig, umfangreiche Anpassungen.
Dazu gehört der bedarfsgerechte Ausbau der Ladeinfrastruktur.
• Vorrausschauendes Angebot an öffentlichen Lademöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken
• Beratungsangebot für Eigentümer:innen durch die Stadtwerke bezüglich Umsetzung und Förderung von Ladeinfrastruktur
• Verankerung von genügend öffentlichen und privaten Ladepunkten bei neuen Bauprojekten

Zurück zum Anfang


Bürger:innenbeteligung
Ein erweitertes und von der Bürger:innenschaft breit akzeptiertes Bürger:innenbeteiligungs-Konzept zu entwickeln, ist eine der wichtigsten Aufgaben der begonnenen Ratsperiode. Mehr Information und Transparenz, aber auch mehr Beteiligungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte für die Bürger:innenschaft sind das Ziel.
Verschiedene Beteiligungsformate ermöglichen Bürger:innen schon seit geraumer Zeit, sich in die Stadtpolitik einzubringen: die CAS-App, das Bündnis für Demokratie, der Ausschuss für Bürger:innenbeteiligung und Stadtentwicklung, Bürgeranträge nach §24 der Gemeindeordnung, die Fragestunde für Einwohner:innen, um nur einige zu nennen. Mit dem Bürger:innenbudget haben die Bürger:innen die Möglichkeit, sich mit Projekten einzubringen. An diesen Beteiligungsformaten halten wir auch weiterhin fest und wollen diese institutionalisieren.
Der Wunsch der Einwohner:innen ist frühzeitig eingebunden zu werden um auf Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse einwirken zu können, nur wer informiert ist, kann sich auch einbringen.
Das heißt, für bessere Bürger:innenbeteiligung brauchen wir eine politische Kultur, in der die Bürger:innen als Partner:innen auf Augenhöhe beteiligt werden.
Es sollte deshalb eine digitale Vorhabenliste der Stadt sowie die der Stadt zugehörigen Gesellschaften geben. Wichtige Vorhaben sollten auf der Beteiligungsplattform der Stadt (https://mitmachen.castrop-rauxel.de) erscheinen. Es muss klare Kriterien geben, welche Projekte in die Vorhabenliste aufgenommen werden. Diese Kriterien werden im Bürgerausschuss erarbeitet und vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel beschlossen. Die Vorhaben sollen veröffentlicht werden, bevor sie zum ersten Mal in einem Ratsgremium behandelt werden, nachdem die Ratsmitglieder informiert worden sind. Die Einwohner:innen haben dann die Möglichkeit, eigene Vorschläge zu den Vorhaben einzubringen. Nach festzulegenden Regeln beschäftigen sich die Ratsgremien anschließend mit den Vorschlägen aus der Bürger:innenschaft. So haben die Einwohner:innen mehr Beteiligungsrechte.
Auf der Beteiligungsplattform der Stadt sollen auch eigene Vorschläge der Bürger:innen hochgeladen werden. Diese können so auf digitalem Weg um Zustimmung in der Stadtgemeinschaft werben, dabei sollen Bürger:innen auch missfallen mitteilen können. Die Bürger:innen nehmen die Rolle der aktiven Stadtgestalter:innen ein.
Auch Stadtteilversammlungen sind eine Möglichkeit für weitere Bürger:innenbeteiligung.
Ein detailliertes Konzept zur Bürger:innenbeteiligung, ein gemeinsames Leitbild sowie eine Beteiligungssatzung wird im Bürgerausschuss in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet. So kann die erforderliche Akzeptanz erreicht werden, wenn die Konzepterarbeitung von Anfang an transparent unter Beteiligung der Bürger:innen erfolgt.
Viele Castrop-Rauxeler:innen engagieren sich in Ehrenämtern. Eine Stärkung des Ehrenamtes durch die Ehrenamtskarte sollte für Castrop angestrebt werden. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz der Bürger:innen und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher Einrichtungen vergünstigt nutzen. Für Castrop sollten Vergünstigungen bei privaten Anbieter:innen möglich sein. Dafür muss geworben werden.

Zurück zum Anfang

Wirtschaftsförderung
Die negativen Folgen der Treibhausgasemission durch die massive Verwendung fossiler Brennstoffe und die intensive Bodennutzung sowie die digitale Revolution verändern unsere Wirtschafts- und Arbeitswelt dramatisch. Wir wollen diese Veränderungen als Chance für eine sozial-ökologische Wirtschaftsentwicklung nutzen.
Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz gegen Klimawandelfolgen erfordern hohe öffentliche und private Investitionen u.a. für Bausanierung und Wärmedämmung, den Umbau von Heizsystemen, die Umstellung der Verkehrssysteme und die Stärkung der Erneuerbaren Energien sowohl im Wärme- als auch im Strombereich.
Eine europäisch und bundesweit angestrebte Klimaneutralität bis spätestens 2050 bedeutet, dass dieser Umbau in maximal sechs Ratsperioden abgeschlossen sein müsste. Für das entscheidende Zwischenziel einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes um 55% bis 2030 stehen sogar nur diese und die folgende Ratsperiode zur Verfügung. Angesichts der deutlichen Anzeichen der Erderwärmung auf der ganzen Welt mit teilweise schon heute regional katastrophalen Ereignissen muss jedoch damit gerechnet werden, dass sogar eher weniger Zeit zur Verfügung steht, um wenigstens noch die schlimmsten Auswirkungen zu vermeiden.
In diesen höchstens sechs Ratsperioden muss unter anderem der gesamte Gebäudebestand in Castrop-Rauxel – d.h. alleine gut 17.500 Wohngebäude – und alle Infrastruktur so umgebaut werden, dass mindestens eine Klimaneutralität erreicht wird. 
Auch um die oben beschriebenen Herausforderungen zu bewältigen, ist eine starke nachhaltige Wirtschaftsentwicklung unerlässlich. Die Klimaschutzmaßnahmen und das Umbau- und Sanierungsprogramm sind auch ein Konjunkturprogramm für das örtliche Handwerk und Dienstleister:innen. Sie führen zu einer Stärkung der lokalen Wertschöpfung, benötigen Arbeitskräfte vor Ort und ermöglichen Chancen für zahlreiche neue Unternehmen in Castrop-Rauxel. Gleiches gilt für die Digitalisierung.
Die kommunale Wirtschaftsförderung soll diese langfristigen Entwicklungstrends nicht nur begleiten, sondern aktiv antreiben. Wir wollen dabei vor allem die eigenen Stärken entwickeln und nutzen. Die beiden Kategorien Neugründung und Bestandsentwicklung sollen nach Möglichkeit daher einen deutlichen Vorrang gegenüber der Neuansiedlung von außen erhalten.
Wir bekennen uns zum FNP 2025 wie im Abschnitt „Wohnen und Stadtentwicklung“ ausgeführt. Castrop-Rauxel verfügt über aktuell ungenutzte Gewerbe- und Industriefläche bzw. planerisch blockierte „weißer Fläche“. Die Koalition wird die effiziente Nutzung dieser Flächen mit Nachdruck ermöglichen. Dazu gehört auch, zusammenhängende potentielle Gewerbeflächen auf Altstandorten nicht für kleinteilige, gewerbefremde Nutzungen zu verbrauchen.
Weitere Flächen sind im Bestand für kleinteilige Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen zusätzlich reaktivierbar. Die großen Umwälzungen im Handel bieten zusätzliche attraktive Möglichkeiten und Flächen für neue Nutzungen.
Die grünen Freiflächen der Stadt sind ein wichtiges Gut bezüglich Klimaschutz, Artenvielfalt, Frischluftschneisen, Lebensmittelversorgung und Naherholung. Sie sind dadurch auch ein erheblicher positiver Standortfaktor und verbessern die Bindungsmöglichkeiten der Stadt für hochqualifizierte Bürger:innen.
Für die Wirtschaftsförderung vereinbaren wir folgende Leitlinien und Maßnahmen in den drei Wachstumsfeldern Neugründung, Bestandsentwicklung und -förderung sowie Neugewinnung:
Neugründung

Die zukünftige Wirtschaftsförderung soll bevorzugt neue Unternehmer:innen aus der Castrop-Rauxeler Bevölkerung fördern. Unternehmer:innen schaffen Arbeitsplätze – nicht Gewerbefläche und nicht niedrige Gewerbesteuersätze. Die Koalition wird hier neue Wege zur Förderung einer einheimischen wirtschaftlichen Entwicklung beschreiten. Dazu gehört als wesentliche Unterstützung auch die Bereitstellung moderner digitaler Infrastruktur. Im Mittelpunkt der Bemühungen soll jedoch die Förderung, Ermutigung und Qualifizierung der Menschen stehen. Wirtschaftsförderung muss insbesondere auch an den höheren Schulen stattfinden. Schüler:innen benötigen einen tieferen Einblick in die Vielfalt und Möglichkeiten lokaler Unternehmen und Arbeitsplätze, um ihre eigenen Entwicklungsmöglichkeiten erkennen zu können. Schul- und Ausbildungsabschlussjahrgänge und Student:innen der benachbarten Hochschulen müssen von der Wirtschaftsförderung ermutigt und gefördert werden, in Castrop-Rauxel Unternehmen neu zu gründen.
Bestandsentwicklung und -förderung
Bei einer Schwerpunktsetzung auf die Entwicklung und Förderung der bereits ansässigen Unternehmen werden kurzfristig gute Ergebnisse erzielbar sein. Die Bestandsentwicklung sehen wir als effizienter gegenüber einem kräftezehrenden Wettbewerb mit anderen Kommunen um Neuansiedlungen von außen.
Auch wenn gerade in der Entwicklung und Förderung ansässiger Unternehmen keine Versäumnisse der letzten Jahre offensichtlich sind, ist das Risiko des Abgangs von Unternehmen existent. Mittels Beratung, Förderung und Vernetzung lässt sich ein bisher latentes Potential heben. Die Betreuung der Unternehmen soll neben ökologischer und ökonomischer Entwicklung auch strukturelle Förderungen hinsichtlich marktbedingter Anpassungen (Stichwort Digitalisierung) enthalten. Hierüber kann ebenfalls die Suche nach potenzieller Unternehmensnachfolge unterstützt werden.
Durch die Intensivierung der Betreuung sollen Veränderungsabsichten auch so frühzeitig erkennbar werden, dass die Stadtgesellschaft rechtzeitig darauf reagieren und lokale Lösungsmöglichkeiten entwickeln kann.
Um die Unternehmen enger an die Kommune zu binden, ist eine Systematik der Kontaktbindung und des Informationsflusses zu entwickeln und sind entsprechende Angebote zu unterbreiten. Hierbei kommt es uns wesentlich auf eine nachhaltige Regelmäßigkeit der Betreuungsangebote an. Negative Entwicklungen sollen nicht „unter dem Radar“ stattfinden können.
Die ansässigen Unternehmen sollen ebenfalls hinsichtlich ihres Flächenmanagements unterstützt werden, um ggfs. überschüssige Flächen höherwertigeren Nutzungen zuzuführen. Dem ist besonders im Einzelhandel in den Zentren und Nebenzentren Aufmerksamkeit zu schenken. Die digitalen Umbrüche im Einzelhandel dürfen nicht zu Lasten der Nahversorgung gehen. Sie bieten jedoch die Chancen, bisher mindergenutzte Flächen einer höherwertigen Nutzung zuzuführen.
Die Wirtschaftsförderung soll mit den ansässigen Unternehmen / Einzelhändler:innen versuchen, neue Wege aufzuzeigen und diese umzusetzen. Durch die Corona Kriese wird deutlich, dass im Einzelhandel und Gewerbe eine Digitalisierung und ein Umdenken stattfindet oder noch stattfinden muss.
Dazu wollen wir uns Projekte des Einzelhandels 4.0 in anderen Städten anschauen und gemeinsam mit den Kaufleuten in Castrop-Rauxel umsetzen.
Neugewinnung von außenstehenden Unternehmen
Beide Parteien legen den Fokus besonders auf die Außendarstellung der Stadt Castrop-Rauxel, die vorrangig durch die Website besteht, sowie die Kommunikationsmöglichkeiten (zwischen Unternehmen und Verwaltung) der Stadt durch Website und Mitarbeiter:innen. Die Website muss kommunikationsfreundlicher und intuitiver aufgebaut werden. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Interaktionsmöglichkeiten erforderlich (zum Beispiel durch Image Filme/ Webinare/Videokonferenzen). Zudem muss die Website auch für mobile Endgeräte optimiert werden.
Kurzberichte von bestehenden lokalen Unternehmen sollen neben Imagefilmen und Bildmaterial die positiven Seiten des Standorts stärker hervorheben.
Die Alleinstellungsmerkmale sollen stärker herausgearbeitet werden. Castrop-Rauxel zeichnet unter anderem neben den guten Verkehrsanbindungen per Schiene, Kanal und Straße unter anderem die reizvolle Landschaft mit ihrem noch bestehenden Anteil von Grün- und Waldflächen und das frühe und nachhaltige Engagement für Ökostrom aus. Dieses attraktive Potential müssen wir zukünftig stärker nutzen. Immer mehr Unternehmen, vor allem Startups, werben auf ihren Websites mit klimafreundlichen Emissionen und Nachhaltigkeit. Ziel einer „sozial-ökologischen“ Stadtentwicklung sollte es unserer Meinung nach sein, den Unternehmen genau diese Chance zu bieten, nämlich klimaneutrales und nachhaltiges Arbeiten in Castrop-Rauxel.
Querschnittsthemen
Der eingeschlagene Weg, die Wirtschaftsförderung in Castrop-Rauxel zu stärken, wird von beiden Parteien grundsätzlich bejaht. Bisher war das im Umfang der Mittel, die der Rat der Verwaltung zur Verfügung gestellt hat, nicht möglich. Bei der Gründung der WiFö-GmbH geht die Verwaltung bisher von konstanten Parametern aus. Wir schließen eine weitere Verlagerung von mit den Personalstellen verbundenen Positionen aus dem städtischen Haushalt nicht aus. Der Aufbau der Personalstärke der neuen Wirtschaftsförderungsgesellschaft darf sich, abgesehen einer Basis von fünf Vollzeitstellen, nur an durch Projekte refinanzierte Stellen orientieren. Daher ist diese Dynamik von Beginn an mittels Akquise von Fördermitteln zu initiieren. Aus den im Gutachten genannten Werkzeugen muss sich eine transparente Messung von Erfolg und Potential ergeben und darüber ist halbjährlich Bericht zu erstatten.
Castrop-Rauxel benötigt eine dynamische Wirtschaftsförderung, um verfügbares Wissen in die ansässige Unternehmerschaft zu bringen. Daraus folgt, dass für die Wirtschaftsförderung die Vernetzung zu anderen Stellen und deren Wissenstransfer gegenüber einem eigenen Aufbau von Wissen zu bevorzugen ist.
Für die wirtschaftliche Nutzung von Flächen soll ein Kriterienkatalog hinsichtlich Personaldichte je Fläche, Emission und Infrastrukturbelastung entwickelt werden, der eine Orientierung bei Ansiedlungen bietet. Somit können Branchen fokussiert und gezielt beworben werden und qualifizierte Entscheidungen getroffen werden. Zur Steuerung einer effektiven Nutzung ist städtischer Besitz vorteilhaft.
Die Hervorhebung von kulturellen Angeboten in unserer Stadt soll Aufgabe des Stadtmarketings sein. Dadurch wird für interessierte Externe die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Stadt als Standortfaktor präsentiert. Zudem bietet es eine Unterstützung für die gute Kulturszene in Castrop-Rauxel und für diese wird der Zugang zu Sponsoren erleichtert. Durch die Schaffung eines Kulturbüros können Angebot (Bestand an darstellender Kunst und bildende Kunst aus dem Umfeld der umgebenden Hochschulen) und Nachfrage (z.B. von Stadtteilvereinen) zusammengebracht werden.
Die digitale Infrastruktur ist für die weitere Entwicklung der Unternehmen ein entscheidender Faktor. Sie hat erheblichen Einfluss auf die Standortwahl. Castrop-Rauxel muss alle Chancen nutzen, die sich aus der starken digitalen Infrastruktur der Region ergeben. Der aktuell laufende Breitbandausbau soll über die geplanten Erstanbindungen in allen Gewerbegebieten erschwinglich verfügbar gemacht werden.
Eine kleinteilige Vermarktung der Flächen des newPark – so wie derzeit im Anhang des Regionalplans festgelegt – wird negative Auswirkungen auf bestehende Industrie- und Gewerbeflächen auch in Castrop-Rauxel haben und muss deshalb verhindert werden. Es darf keine Anreize für eine Verlagerung von Castrop-Rauxeler Unternehmen geben.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die vorgenannten Ziele nur bei ausreichenden Ressourcen umzusetzen sind.

Zurück zum Anfang


Digitalisierung
Gemeinsam wollen wir in den nächsten fünf Jahren den Grundstein für eine Weiterentwicklung der Stadt Castrop-Rauxel zu einer Smartcity legen. Alle in diesem Rahmen durchzuführenden Digitalisierungsmaßnahmen sollen dabei im Lichte der nachfolgenden Handlungsmaxime entwickelt und umgesetzt werden:
„Castrop-Rauxel – Eine familienfreundliche und sozialökologische Mitmachstadt, die Mensch und Digitalisierung mit dem Ziel verbindet, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu steigern“
Um eine strukturierte Herangehensweise bei der Digitalisierung sicherzustellen, soll die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Digitalisierungskonzeptes beauftragt werden, das auf den nachfolgend niedergeschriebenen strategischen Digitalisierungszielen aufbaut, die wiederum auf die Realisierung einer Smartcity bis zum Jahre 2030 abzielen:

  1. Schaffung einer digitalen & bürger:innenorientierten Verwaltung sowie digitaler Beteiligungsmöglichkeiten
  2. Gewährleistung einer digitalen & sozialökologischen Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
  3. Realisierung von digitalen & familienfreundlichen Teilhabemöglichkeiten und Bildungsangeboten
  4. Errichtung einer digitalen, smarten & nachhaltigen Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur sowie Förderung alternativer Mobilität
    Die vorstehenden strategischen Digitalisierungsziele sollen im Digitalisierungskonzept in detailliertere Handlungsfelder untergliedert werden, aus denen wiederum konkrete Digitalisierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Beispielhafte konkrete Digitalisierungsmaßnahmen, die unter einer rot/grünen Koalition insbesondere realisiert werden sollen, werden nachfolgend dargestellt. Weitere Digitalisierungsmaßnahmen, die eine Chance zur Weiterentwicklung unserer Stadt hin zu einer Smartcity darstellen, sollen von der Verwaltung entwickelt und in das zu erstellende Digitalisierungskonzept mit eingebunden werden, damit diese in Begleitung durch die politischen Gremien umgesetzt werden können.
  5. Weiterentwicklung der CAS-App
    Die CAS-App mit dem angeschlossenen Mängelmelder ist in ihrer aktuellen Form ein erfolgreicher erster Baustein, um die Angebote der Stadtverwaltung, des EUV- Stadtbetriebs und der Stadtwerke auf die mobilen Endgeräte zu bringen und zu bündeln. Auf dem Weg hin zu einem digitalen Rathaus wollen wir daher auch die CAS-App weiterentwickeln, indem wir die Nutzungsmöglichkeiten der App ausweiten und die Attraktivität der App durch größere Benutzer:innenfreundlichkeit steigern.
    Hierfür soll die CAS-App zunächst auf eine Cross-Plattform umgestellt werden, damit diese zukünftig plattformübergreifend nutzbar ist und somit eine größere Zielgruppe ansprechen kann als bisher. Als wesentliche Ergänzung zu den bisherigen Nutzungsmöglichkeiten der CAS-App ist darüber hinaus geplant, das städtische Serviceportal in die CAS-App einzubinden, damit digitale Behördengänge zukünftig auch per App über das Smartphone oder das Tablet erledigt werden können. In diesem Zuge soll auch die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung in die CAS-App eingebunden werden, von der bislang nur über die Homepage der Stadtverwaltung Gebrauch gemacht werden kann.
    Darüber hinaus wollen wir die bereits genutzte Beteiligungsplattform „CONSUL“ in die CAS-App einbinden – zunächst durch einfache Verlinkung innerhalb einer neu zu schaffenden Rubrik „Bürger:innenbeteiligung“ und perspektiv durch eine Integration, die auch eine Nutzung der Beteiligungsplattform in der App per Single Sign-on ermöglicht. Diese Form der Integration entspricht auch dem grundsätzlich angestrebten Ziel, zukünftig mehr Angebote direkt in der App zur Verfügung zu stellen, wodurch weniger auf externe Verlinkungen zurückgegriffen werden muss. Neben der Rubrik „Bürger:innenbeteiligung“ wollen wir ebenfalls eine neue Rubrik „Jugend“ schaffen, in der insbesondere auch ein kinderfreundlich gestalteter Stadtplan mit städtischen Kinder- und Jugendangeboten hinterlegt werden soll.
    Sobald eine Plattform für Gewerbetreibende zur Verfügung steht (z. B. digitaler Marktplatz), soll auch diese in die CAS-App eingebunden werden und mit einer entsprechenden Rubrik bedacht werden, damit die örtlichen Gewerbetreibenden über die CAS-App auf Ihre Dienstleistungsangebote und Warensortimente aufmerksam machen können.
    Weitere technische Neuerungen, wie eine auf Basis der Beacon-Technologie konzipierte Stadtführung oder Indoor-Navigation im Rathaus, ein intelligenter GovBot zur automatisierten Beantwortung von Fragen zu behördlichen Themen sowie Schnittstellen zu anderen sinnvollen Anwendungen sollen mit untergeordneter Priorität auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten und ihren Nutzen geprüft und bei positiver Prüfung ebenfalls eingeführt werden. Daneben soll die App möglichst barrierefrei (z. B. Vorlesefunktion, Änderungsmöglichkeit der Schriftgröße) gestaltet werden und ähnlich dem Mängelmelder auch um einen Barrieremelder erweitert werden, durch den Menschen mit Einschränkungen auf Barrieren im Stadtgebiet hinweisen können.
    Damit die CAS-App zukünftig noch stärker genutzt wird, wollen wir diese aber nicht nur durch Ausweitung der technischen Möglichkeiten, sondern daneben auch noch durch stärkere Bewerbung und ein moderneres Design attraktiver machen.
  6. Digitalisierung der Schulen
    Ansprechender und didaktisch wertvoller Schulunterricht ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er auf den Lebensrealitäten der Schüler:innen basiert – für ein erforderliches Mittel halten wir hier insbesondere digitale Medien. Eine zukunftsfähige Schule ist für uns gleichermaßen eine digitalisierte Schule. Deshalb werden wir den Prozess der Digitalisierung an unseren Schulen auf verschiedenen Ebenen stetig fördern und modernisieren, entsprechend der technischen und didaktischen Entwicklung im Bereich der Pädagogik und Verwaltung. Dieser Ansatz hat unserer Ansicht nach mehrere Konsequenzen.
    Eine erste Ebene ist die adäquate technische Ausstattung von Schulen, Lehrkräften und Schüler:innen, die in Beratung und Absprache mit den Schulen in sich stimmig und kompatibel erfolgt. Die Umsetzung dieser Ausstattung, die Vernetzung und die Anschaffung technischer Geräte soll in der Stadtverwaltung eine hohe Priorität genießen.
    Eine zweite Ebene ist die Weiterentwicklung eines schulübergreifendes IT-Support-Netzwerkes, um zu gewährleisten, dass Lehrkräfte und Schulen z.B. bei Problemen mit der digitalen Infrastruktur und den Geräten nicht allein gelassen werden. Da mit zunehmender Digitalisierung immer größere Anteile des Unterrichts davon abhängig werden, ist eine solche zeitnah arbeitende zentrale Anlaufstelle für die Anliegen und Probleme aller Schulen in Castrop-Rauxel erforderlich und personell und finanziell (wird grundsätzlich als Aufgabe des Landes angesehen) ihrer Aufgabenstellung angemessen auszustatten. Sinnvoll und wünschenswert ist es, wenn jede Schule eine Lehrkraft als interne:n Supportbeauftragte:n bzw. Key-User als Ansprechpartner:in ausweist.
    Digitalisierung darf nicht als einmaliges Projekt verstanden, sondern muss als fortwährende Bemühung behandelt werden. Finanzielle Rücklagen für Reparaturen oder Modernisierung der Infrastruktur und der Geräte müssen demnach im Haushalt einen festen Platz finden.
    Außerdem verstehen wir die Digitalisierung der Schulen als inklusives Konzept zur Modernisierung des Unterrichts, das alle am Schulgeschehen Beteiligten mitnimmt. Daher wollen wir von Seiten der Stadt Unterstützung bei der Anschaffung bzw. Möglichkeiten zum Ausleihen mobiler Endgeräte für einkommensschwache Familien mit örtlichen Kooperationspartnern bei möglichst einheitlichem Standard sicherstellen.
  7. Errichtung von Smartpoles
    Als Grundbaustein für die Weiterentwicklung unserer Stadt zu einer Smartcity wollen wir die vorhandene Straßenbeleuchtung sukzessive durch intelligente Multifunktionslaternenmasten (sog. Smartpoles) ergänzen bzw. ersetzen. Smartpoles bieten durch die Kombination verschiedenster intelligenter Eigenschaften mit dem städtischen Lichtmanagement (smart lighting; LED-Technologie) vielfältige Möglichkeiten, um neben der Ausleuchtung von Straßen und Gehwegen einen zusätzlichen Nutzen zu generieren. So können Smartpoles beispielsweise die Grundlage für ein intelligentes städtisches Parkplatzmanagement, für die Zählung von Besucher:innen- bzw. Bewegungsströmen in der Altstadt oder in anderen Einkaufszentren/ -straßen, für digitale Werbeanzeigen des lokalen Einzelhandels und digitale Benachrichtigungen der Stadtverwaltung (smart signage), für freies WLAN bzw. 5G an öffentlichen Plätzen sowie für die Ladeinfrastruktur im Bereich der E-Mobilität (E-Charger) darstellen. Daneben können durch entsprechende Sensorik in den Smartpoles auch Umweltdaten (z. B. Messung Luftqualität) erhoben und somit als Grundlage für städtische Planungs- und Entwicklungsprozesse herangezogen werden. Dazu soll die in Castrop-Rauxel bereits genutzte LoRaWAN-Technologie in den Smartpoles verbaut werden, wodurch die Nutzung dieser Technologie entsprechend weiter ausgeweitet werden kann. Die aus der Sensorik in den Smartpoles gewonnenen Daten sollen auf einer Datenplattform gespeichert und mittels eines urbanen Cockpits/ Dashboards zum Teil auch für eine Nutzung durch die Bürger:innen aufbereitet werden. Damit wir den vorstehend beschriebenen Nutzen von Smartpoles durch eine sinnvolle Zusammenstellung der Module und eine wohlüberlegte Wahl einer geeigneten Straße für ein Pilotprojekt realisieren können, soll eine Machbarkeitsstudie Aufschluss zu den konkreten Chancen geben, die Smartpoles für Castrop-Rauxel bieten. Dabei sollen die Castroper Altstadt, der Ickerner Markt, die Lange Straße und der Neuroder Platz als mögliche Standorte für das Pilotprojekt einer besonderen Betrachtung unterzogen werden.
  8. Digitale Absatzförderung
    Die Digitalisierung bietet auch für den Einzelhandel und Unternehmen aus Castrop-Rauxel vielfältige Möglichkeiten, ihr Angebot zu erweitern. Viele Unternehmen haben in den letzten Monaten ihr digitales Angebot ausgebaut. Durch unser Digitalisierungskonzept möchten wir diese Unternehmer:innen in den nächsten Monaten und Jahren weiter unterstützen.
    Eine Möglichkeit könnte zum Beispiel eine Plattform für diese Händler:innen darstellen – quasi einen digitalen Markt, über den diese ihr Sortiment anbieten und der es den Bürger:innen ermöglicht, mit wenigen Mausklicks zu erfahren, bei welchem bzw. welcher Geschäftstreibenden sie bestimmte Waren erwerben können. Dies würde zusätzlich den Effekt haben, dass ihr Angebot auch für Bürger:innen der umliegenden Städte attraktiviert werden würde. Die Plattform würde bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft angegliedert werden.
    Mit Hilfe von Schulungen im Bereich der Digitalisierung werden wir die Geschäftstreibenden für diese oder ähnliche Digitalisierungsangebote dahingehend vorbereiten und möglichst gut aufstellen. Digitalisierung und ein digitaler Zugang zum Markt müssen von uns als Chance gesehen werden, mit Unterstützung der Politik für eine florierende Wirtschaft in Castrop-Rauxel zu sorgen.
    Die Altstadt und weitere Einkaufsstraßen wie die Lange Straße oder die Ickerner Straße sollten flächendeckend mit kostenlosem WLAN bzw. 5G ausgestattet werden. Dieses Angebot lädt gerade im Bereich der Gastronomie und Cafés zu einer längeren Verweildauer ein, wodurch der Umsatz dieser Unternehmen gesteigert werden dürfte.
    Digitale Werbeanzeigen bieten Unternehmen innovatives Marketingpotenzial. Die entsprechenden Bildschirme sollten dort angebracht werden, wo es sich anbietet. Nach Möglichkeit sollen Castrop-Rauxeler Unternehmen priorisiert werden.
  9. Kommunikation der Digitalisierungsmaßnahmen
    Zu unserer gemeinsamen Digitalisierungsstrategie gehört auch ein ausgereiftes Kommunikationskonzept. Eine unserer ersten Aufgaben wird es sein, die bereits bestehenden und geplanten Projekte den Bürger:innen zu kommunizieren und diese zu erklären. Dies soll fortlaufend themen- und anlassbezogen geschehen. Ziel ist es, je Quartal eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Wir sehen weiterhin einen Auftrag, im Bereich der Aufklärung und Wissensvermittlung auf die Stadtgesellschaft einzuwirken.
    Im Sinne der höchstmöglichen Transparenz ist es unser Ziel, bei jedem Prozess der Digitalisierung Chancen und Risiken der einzelnen Maßnahmen zu vermitteln und diese Erkenntnisse der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dadurch sollen die Bürger:innen der Stadt die Gelegenheit bekommen, durch Beteiligungsprojekte in die Ideenfindung und Entwicklung dieser Prozesse mit eingebunden zu werden.
    Unser Anspruch ist es, dass sich durch unsere Digitalisierungsstrategie sämtliche Bürger:innen mitgenommen und ausreichend aufgeklärt fühlen.
  10. Breitbandausbau
    Mit dem laufenden Förderprogramm zum Breitbandausbau für Privathaushalte und Unternehmen in fast allen sog. „weißen Flecken“ im Stadtgebiet sowie für alle Castrop-Rauxeler Schulen wird gemeinsam mit GELSEN-NET bis voraussichtlich Juni 2021 eine gute Ausgangslage geschaffen, um den Breitbandausbau in Castrop-Rauxel in den nächsten Jahren noch stärker vorantreiben zu können. Damit perspektivisch möglichst allen Privathaushalten und Unternehmen in Castrop-Rauxel ein Breitbandanschluss auf Gigabit-Niveau angeboten werden kann, wollen wir daher auch über das laufende Förderprogramm hinaus die Zusammenarbeit mit GELSEN-NET fortsetzen. Hierfür wollen wir in das Digitalisierungskonzept auch eine „Breitbandausbaustrategie“ aufnehmen, die in Zusammenarbeit zwischen Stadt, EUV, Stadtwerke, Wirtschaftsförderung, Politik und GELSEN-NET entwickelt werden soll.
  11. Die Entwicklung und Umsetzung aller Digitalisierungsmaßnahmen soll sich dabei stets an den nachfolgenden Handlungsprinzipien orientieren:

• Alle Digitalisierungsaktivitäten sollen der Steigerung der Lebensqualität aller Bürger:innen sowie ökologischen und sozialen Zielen dienen.
• Neue Technologien sollen stets bedarfs- und zielorientiert eingesetzt werden und dabei räumliche Besonderheiten berücksichtigen.
• Datensicherheit, Datenschutz und ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten genießen höchste Priorität.
• Ökologische, gesundheitliche und gesellschaftliche Auswirkungen neuer Technologien werden stets mitbetrachtet.
• Die Beteiligung der von den Digitalisierungsmaßnahmen betroffenen Akteur:innen in der Stadtgesellschaft und der politischen Gremien wird gewährleistet.
• Alle Digitalisierungsmaßnahmen sollen auch dem Ziel der Sauberkeit und Sicherheit unserer Stadt und der Steigerung der Ressourceneffizienz dienen.
• Die Digitalisierung der Stadt soll durch ein attraktiveres Angebot die Einbindung jüngerer Generationen in das Stadtleben fördern.
• Die Potenziale der Digitalisierung für die lokale Wirtschaft sollen im Sinne einer smarten Wirtschaftsförderung ausgeschöpft und entsprechend kommuniziert werden.

Zurück zum Anfang


Kultur
Wir sind stolz auf die kulturelle Vielfalt in Castrop-Rauxel, dazu zählen sowohl die vielen privaten Vereine, Musikschulen, Künstler:innen als auch das Westfälische Landestheater.
Zur besseren Koordination und Unterstützung unserer Kulturangebote, wollen wir das Kulturbüro ausbauen und streben perspektivisch eine volle Stelle dafür an. Gerade in Zeiten von Corona wird die immense Bedeutung dieses Bereichs für unser gesellschaftliches Zusammenleben deutlich.
Genauso gilt unsere Unterstützung weiterhin dem westfälischen Landestheater und seiner überregionalen Bedeutung.
Gerade für die Künstler:innen zu Beginn ihrer Karriere ist das Vorhandensein von Räumlichkeiten essentiell, um sich zu entfalten. Dabei denken wir sowohl an Ateliers als auch Proberäume für Bands. Diese städtisch zu Verfügung stellen zu können, ist als Ziel zu betrachten und könnte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gebäudes der Volkshochschule erfolgen.
Die Volkshochschule stellt eine wertvolle Institution in unserer Stadt dar und muss als solche weiter unterstützt werden, ebenso wie die gute Arbeit im Berufsbildungszentrum. Wichtig ist der Koalition, dass politische Weiterbildung weiterhin kostenlos bleibt.
Ziel der Arbeit in der nächsten Zeit sollte sein, der VHS ein eigenes Gebäude zur Verfügung zu stellen, um die gute Arbeit der VHS zu gewährleisten und fördern zu können.
Die Bibliothek in Castrop-Rauxel stellt ein über die Stadtgrenzen heraus beeindruckendes Angebot für junge und alte Leser:innen da. Wir wollen die guten Öffnungszeiten beibehalten und durch entsprechende personelle Maßnahmen sicherstellen, dass dies auch gewährleistet wird.